„Narrativ geschaffen“
Wem sein letzter Wille wichtig ist, der schreibt sicherheitshalber ein Testament. Wem es wichtig ist, dass sein letzter Wille auch wirklich behandelt und umgesetzt werden kann, der schaut darauf, dass er es rechtswirksam verfasst. Wie das geht? Wir wissen es.
Eine letztwillige Verfügung ist recht praktisch: Mit einem Testament kann man auch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen - zugunsten von Personen, die einem lieb und teuer sind, die aber ohne Verfügung keine Erben wären. Oder man kann bestimmte Teile aus dem Nachlass jeweils bestimmten Erben zuordnen. „Aber für ein Testament gibt es Formvorschriften, die es zu beachten gilt“, wissen die Rechtsanwälte Vincent Schneider und Wendelin Moritz vom Büro Schneider & Schneider.
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