Für eine 19-jährige Zweifachmama gab es nach einem Verkehrsunfall in Vorarlberg am Donnerstag ein zweites gerichtliches Nachspiel. Von der Zeugin wurde sie zur Angeklagten. Der Grund: Die Frau hatte bei der Polizei falsch ausgesagt.
„Sie haben sich nicht geschickt verhalten. Trotzdem halte ich Sie nicht für eine großartige Verbrecherin“, sagt Richter Richard Gschwenter zur Angeklagten. Die junge Frau hatte sich wegen falscher Beweisaussage schuldig gemacht. Zum Fall: Vergangenen Juni brettert ein 20-jähriger Lenker aus Vorarlberg mit 100 Sachen über die Dornbirner Moosmahdstraße, verliert plötzlich die Kontrolle über den 600-PS-Boliden und baut einen Unfall. Vier der fünf Insassen, darunter ein 14 Monate altes Kleinkind, werden zum Teil schwer verletzt.
Die nun angeklagte Frau kam damals mit einer Gehirnerschütterung davon. Bei der Einvernahme durch die Polizei wird sie als Opfer zum Unfall befragt. Trotz Trauma sind die Aussagen zum Unfallhergang recht präzise. So sagt die Frau aus, dass der Fahrer mit dem Auto „gedriftet“ und deshalb ins Schleudern geraten sei.
In der darauffolgenden Gerichtsverhandlung gegen den 20-jährigen Lenker leidet die 19-Jährige dann aber plötzlich an Amnesie. „Ich kann mich an nichts erinnern.“ Und das, obwohl auch der Kfz-Sachverständige zum Schluss kommt, dass der Fahrer, als die Ampel auf Grün geschaltet hatte, wohl zu stark aufs Gaspedal getreten war, dadurch die Kontrolle über sein Auto verlor und ins Schleudern, sprich „Driften“ geriet. Und so wird die 19-Jährige wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage zur Angeklagten.
Gehirnerschütterung hin oder her. Dass Sie zuerst präzise Angaben machen und jetzt nichts mehr wissen, ist nicht schlüssig.
Richter Richard Gschwenter
Richter: „Für mich ist das nicht schlüssig“
In der Verhandlung bleibt die Beschuldigte bei ihrer „Amnesie“. Doch der Herr Rat glaubt der Frau nicht: „Gehirnerschütterung hin oder her. Dass Sie zuerst präzise Angaben machen und jetzt nichts mehr wissen, ist für mich nicht schlüssig.“ Schlüssig ist hingegen das nicht rechtskräftige Urteil: Schuldspruch und 880 Euro teilbedingte Geldstrafe.
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