Jahrelang arbeitete die 52-Jährige in Toppositionen beim ORF. Weil sie eine sexuelle Belästigung durch ihren Vorgesetzten meldete, soll sie schlechter versetzt worden sein. Das will sie sich nicht gefallen lassen und klagt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie wolle eine Position im Unternehmen, die ihrem Können gerecht werde.
Es fliegen die Fetzen im Arbeits- und Sozialgericht in Wien: auf einer Seite die Anwältin des ORF und ein Personalmitarbeiter - der Generaldirektor Roland Weißmann persönlich ließ sich eine Viertelstunde vor Verhandlungsbeginn „wegen eines Notfalls“ entschuldigen. Auf der anderen Seite eine Mitarbeiterin mit ihrer rechtlichen Vertretung. Eine Einigung scheint weit in der Ferne. Die 52-Jährige klagt nämlich eine stattliche Summe von 94.000 Euro ein - als Schadenersatz.
„Mir geht es überhaupt nicht ums Geld“
Vor Gericht stellt sie aber nicht nur einmal klar: „Mir geht es überhaupt nicht ums Geld!“ Denn sie möchte einfach wieder eine vernünftige Tätigkeit beim ORF ausüben. Das könne sie nach ihrer Versetzung nicht mehr, die verschlechternd gewesen und auch aus fraglichen Motiven passiert sei.
Sexueller Übergriff durch den Chef?
Die Klägerin sei laut eigenen Angaben von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden, meldete das auch im Unternehmen. Zwar habe es danach keine Belästigungen mehr gegeben, durch ständige Seitenhiebe und Mobbing-Attacken sei der Arbeitsalltag aber unerträglich gewesen. Sie sei der beklagten Partei - dem ORF - „zu lästig geworden“, so die Anwältin der 52-Jährigen.
Mein oberstes Ziel ist, wieder eine vernünftige Tätigkeit im Unternehmen zu haben. Ich glaube auch noch an den Sinn und Zweck des ORF. Ich möchte weiter für den ORF arbeiten.
Die Klägerin im Arbeits- und Sozialgericht Wien
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bot ihr eine andere Position mit Vereinbarungen an. Die auch angenommen wurden - mit rechtlicher Beratung, betont die Gegenseite. „Es war aber schnell klar, dass diese Vereinbarungen nicht gelebt wurden“, so die Klägerin. Nach kurzer Zeit sollen sich ihre Aufgabenbereiche aufgelöst haben.
„Mein oberstes Ziel ist, wieder eine vernünftige Tätigkeit im Unternehmen zu haben. Ich glaube auch noch an den Sinn und Zweck des ORF. Ich möchte weiter für den ORF arbeiten“, stellt die 52-Jährige klar, erntet dafür Kritik von der Gegenseite: „Die Frage ist, wie man in Zukunft noch vernünftig zusammenarbeiten kann. Das ist aufgrund der Eskalation der letzten Wochen schwierig.“ Gemeint sind wüste Anschuldigungen der Frau gegenüber dem Medienunternehmen.
„Ich fordere keine höhere Position aufgrund der sexuellen Belästigung“
Eine Auflösung des Dienstverhältnisses kommt für die Klägerin aber auf keinen Fall infrage: „Das sehe ich nicht ein. Das würde meinem Rechtsbewusstsein völlig widersprechen.“ Außerdem: „Ich fordere sicher keine höhere Position aufgrund der sexuellen Belästigung“, stellt sie klar. Das angebliche Verhalten des Vorgesetzten wurde nie nachgewiesen. Es seien die Diskriminierung im Beförderungsverfahren und die Verletzung der getroffenen Vereinbarung ihrer Versetzung, die die Mitarbeiterin zu der Klage bewegten.
Nun doch ein Vergleich möglich?
Nach einer Stunde des Hin und Her dann ein erster Hoffnungsfunke. Auch zur Erleichterung der Richterin, die verzweifelt versucht, zwischen den Parteien zu schlichten. Bis 26. Juni wird der Vertreter des ORF ein Angebot erarbeiten, sprich eine Jobposition, mit der die Klägerin einverstanden sein könnte. Dann einigt man sich hoffentlich auf einen Vergleich ...
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