So ein Fall war selbst der Mieterhilfe in Wien noch nie untergekommen: Nach einem Jahr erhält ein Mieter, dessen Wohnung von der Vermieterin ohne sein Wissen ausgeräumt wurde, endlich eine Entschädigung.
Im Frühjahr 2022 änderte sich für Wolfgang Schwanke alles. Denn als er von einem Urlaub zurückkam, fand er seine Wohnung fast komplett ausgeräumt vor. Sogar das Schloss wurde ausgetauscht. Nur mit großer Mühe konnte er sich Zutritt verschaffen. Obwohl er seit mehr als 20 Jahren immer pünktlich seine Miete zahlte und es auch sonst keine Probleme gab, war seine betagte Vermieterin dafür verantwortlich.
Persönliche Gegenstände verschwunden
Was folgte, war eine Odyssee sondergleichen. Denn nicht nur persönliche Gegenstände wie Zeugnisse und Fotos waren weg, auch der Großteil seiner Möbel. Dennoch blieb Schwanke immer fair. Mitilfe der Mieterhilfe zog er vor Gericht. Dieses verdonnerte die Eigentümerin zur Rückgabe der Gegenstände - doch diese waren nicht mehr alle vorhanden. Ein monatelanger Streit um Schadenersatz folgte. Dieser fand nun ein Ende.
Entschädigung von 20.000 Euro
Der gerichtliche Vergleich sprach Schwanke eine Entschädigung von 20.000 Euro zu. Zudem muss die Eigentümerin, die unrechtmäßig gehandelt hatte, die Gerichtskosten übernehmen. Die erste Tranche über 10.000 Euro wurde Schwanke überwiesen, den Rest erhält er, wenn er im Mai auszieht.
Für Ronald Schlesinger von der Mieterhilfe hat man das Beste rausgeholt: „Es waren lange und zähe Verhandlungen.“ Schwanke, der auch psychisch unter den Umständen litt, hätte sich mehr und vor allem mehr Unterstützung erhofft. Und: Auch ein schaler Beigeschmack bleibt, denn die rechtlichen Möglichkeiten für geschädigte Mieter sind rar gesät.
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