Er wollte sich eine neue Küche leisten, handelte sich allerdings hauptsächlich Ärger ein. Denn das nicht ganz billige Schmuckstück wurde zwar schnell geliefert, doch rasch traten Mängel auf, und bis alle behoben waren, dauerte es lange - sogar einen Gerichtstermin gab es schon.
Herr G. aus Asten bestellte eine Küche um 15.900 Euro bei einem bekannten Hersteller in Oberösterreich, die sogar binnen 9 Tagen geliefert wurde. Schon fünf Monate nach dem Kauf stellte der Oberösterreicher aber fest, dass sich in bestimmten Bereichen die Beschichtung der Küchenfront ablöste. Er reklamierte den Mangel, und die betroffenen Fronten wurden getauscht. Allerdings trat dasselbe Problem bald erneut auf. Der Hersteller wies den Konsumenten darauf hin, dass die Schäden durch den Wasserdampf des Geschirrspülers und Kondensat aus dem Backofen entstehen und ein Wasserfilm auf den Schränken sofort getrocknet werden sollte, um Schäden zu vermeiden.
Selbstmontage angeboten
Das Unternehmen bot den Tausch der Fronten zur Selbstmontage durch den Astener an. Herr G. war damit nicht zufrieden, da er die gesamte Küche ja auch von dem Hersteller hatte planen lassen und wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Für die Konsumentenschützer war schnell klar und naheliegend, dass es sich bei den Schäden entweder um einen Materialfehler oder um einen Planungsfehler des Unternehmens handeln musste, also unterstützten sie Herrn G. bei der Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Mails nicht beantwortet
Nachdem das Unternehmen drei E-Mails der Arbeiterkammer nicht beantwortet hatte, rief eine Expertin des Konsumentenschutzes beim Unternehmen an. Dort wurde sie an die Rechtsabteilung verwiesen. Zwei E-Mails an die Rechtsabteilung blieben allerdings ebenfalls unbeantwortet. Es blieb also nur mehr der Weg vor Gericht. Kurz vor dem ersten Gerichtstermin meldete sich die Rechtsabteilung dann doch noch beim Rechtsanwalt des Konsumenten: Man sei an einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht interessiert und wolle die Mängel nochmals besichtigen. Nach der Besichtigung bot man die kostenlose Behebung aller Mängel an, und Herr G. akzeptierte diese Lösung. Das Verfahren bei Gericht konnte ruhen.
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