Woher kommt das Schnitzel, wie regional sind die Marillenknödel? Wer sein Essen in Großküchen und Kantinen serviert bekommt, wird darüber künftig informiert: Ab 1. September ist die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend. Oberösterreich ist Vorreiter.
Einen Salat mit paniertem Käse genoss Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) am Montag im Betriebsrestaurant des Landesdienstleistungszentrums (LDZ) in Linz. Es war eine von 250.000 Mahlzeiten, die dort pro Jahr aufgetischt werden. Woher das Essen kommt, ist den Bediensteten bekannt: Seit 2019 kennzeichnet das Land die Herkunft der Lebensmittel in seinen 39 Gemeinschaftsküchen freiwillig.
Auf neue Verordnung geeinigt
Damit sollte sich Oberösterreich mit einer neuen Verordnung, auf die sich die Minister Johannes Rauch (Gesundheit, Grüne) und Norbert Totschnig (Landwirtschaft, ÖVP) jetzt geeinigt haben, rasch arrangieren können: Ab 1. September ist die Herkunftskennzeichnung der Lebensmittel in Kantinen und Großküchen, etwa in Spitälern und Schulen, verpflichtend.
Lebensmittelaufsicht kontrolliert
Ausgelobt werden kann nach den Kategorien „EU“ oder „Nicht-EU oder „Herkunftsland“ bzw. „Region“ erläuterte Rauch bei seinem gestrigen Besuch in Linz. Auch eine prozentuale Herkunftsbezeichnung über das Jahr verteilt sei möglich, zum Beispiel: „Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 Prozent aus Österreich, zu 30 Prozent aus der EU und zu 20 Prozent aus Nicht-EU-Ländern.“ Kontrolliert wird in OÖ von der Lebensmittelaufsicht.
Mit diesem wichtigen ersten Schritt wird Transparenz zur Herkunft auf täglich 2,2 Millionen Tellern geschaffen.
Johannes Rauch (Grüne), Gesundheitsminister
Auch in der Gastronomie scheint eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Griffweite. Er sei zuversichtlich, dass es in einem halben Jahr auch für die Gastronomie zu einer Lösung kommen werde, sagt Rauch. Die Gespräche dazu würden laufen, er wolle aber „nicht über ungelegte Eier gackern“.
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