WKStA ortet Betrug

Karmasin-Prozess: „Sollte oberstes Vorbild sein“

Gericht
25.04.2023 10:10

Unter enormem Medieninteresse öffnete der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht am Dienstag erneut seine Pforten für Politikprominenz. Diesmal ist es die frühere Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin, die sich vor Gericht verantworten muss. Es geht unter anderem um schweren Betrug.

Kurz nach halb 10 betritt die Angeklagte umringt von ihren Verteidigern Philipp Wolm und Norbert Wess den Saal. Adrett gekleidet in schwarzem Sakko und weißem Hemd nimmt sie auf der Anklagebank statt. Mit Patrick Aulebauer steht ein Richter dem Schöffengericht vor, der - wie Karmasin-Verteidiger Philipp Wolm - eigentlich auf Suchtgiftdelikte spezialisiert ist.

Ausbildung zur Psychotherapeutin
Doch darum geht es in dem Prozess, der als Vorgeschmack auf zahlreiche weitere Verfahren aus dem CASAG-Akt gesehen werden kann, natürlich nicht. Vielmehr werden der 56-Jährigen wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren und schwerer Betrug vorgeworfen. Zu Beginn der Verhandlung gab die Meinungsforscherin an, derzeit eine „Ausbildung zur Psychotherapeutin“ zu machen.

Verteidiger weist Vorwürfe der Anklage zurück
Im nun gestarteten Prozess geht einerseits um Aufträge vom Sportministerium, für die sie nach ihrer politischen Karriere durch illegale Preisabsprachen den Zuschlag bekommen haben soll. In diesem Faktum ist ein Abteilungsleiter im Sportministerium mitangeklagt. "Die Initiative ging von Frau Karmasin aus, der Studieninhalt wurde gemeinsam mit dem Sportministerium erarbeitet, der Preis stand von Beginn an fest", weist Verteidiger Norbert Wess den Vorwurf der WKStA zurück. Der Auftrag sei demnach bereits an Karmasin vergeben gewesen, Monate bevor weitere Angebote eingeholt wurden - was einer rechtlich zulässigen Direktvergabe (ohne der Notwendigkeit von Vergleichsangeboten) entspricht.

Norbert Wess (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Norbert Wess
Philipp Wolm (Bild: zVg)
Philipp Wolm

Rückzahlung bereits im Frühjahr 2022
Der zweite Vorwurf betrifft die Bezugsfortzahlung nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt mit 18. Dezember 2017. Während der Entgeltfortzahlung hätte Karmasin nichts dazuverdienen dürfen. Hier geht die Anklage davon aus, dass die frühere Ministerin parallel als Selbstständige Aufträge annahm. Die Einkünfte habe sie laut WKStA verschleiert, indem sie diese erst nach Ende der Bezugsfortzahlung - abrechnete. Diesbezüglich leistete Sophie Karmasin bereits im Frühjahr 2022 eine Rückzahlung in der Höhe von 74.141 Euro an die Republik.

Mit Karmasin sei eine, „die oberstes Vorbild sein sollte“, diesem Anspruch nicht gerecht geworden. Sie habe „die selbst aufgestellten Regeln mit Füßen getreten“, leitete der Staatsanwalt ein. In seinem mehr als einstündigen Plädoyer lässt er kein gutes Haar an der von der ÖVP nominierten früheren Ministerin. „Die Suppe ist nicht dünn, sondern cremig", sagt er. Es bleibe sogar der Löffel stecken, klagt er an, dass Karmasin zu Unrecht Sozialleistungen erhalten habe. 

Drei Prozesstage anberaumt
Neben heute soll auch am Donnerstag und am 9. Mai verhandelt werden. Spannend wird es am Donnerstag, wenn auch CASAG-Kronzeugin Sabine Beinschab, die Vergleichsangebote für die Sportministerium-Studien nach Absprache mit der Angeklagten gestellt haben soll, im Zeugenstand Platz nimmt.

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