Mit 1. Mai werden weitere Corona-Maßnahmen beendet: So gibt es keine Maskenpflicht mehr in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arzt-Ordinationen. Welche Ausnahmen bleiben und wann wir endgültig zur Normalität zurückkehren.
Hin und wieder wird man im Alltag noch daran erinnert, dass es so etwas wie ein Corona-Virus gibt. Wenn vereinzelt Menschen aus dem Umfeld erkranken. Wenn Desinfektionsspender am Eingang von Geschäften an Zeiten erinnern, in denen Babyelefanten-Abstände gefragt waren. Und wenn man eine Arztpraxis aufsucht. Denn das ist ein Bereich, in denen derzeit noch vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen. Noch. Denn mit 1. Mai hebt der Gesetzgeber auch diese Pflicht auf - genauso in den Spitälern und Pflegeheimen.
Womit wir bei einem Teil der Bevölkerung wären, für welche die Covid-Maßnahmen nicht, wie eingangs beschrieben, ein zarter Berührungspunkt im Alltag sind. Wer im Gesundheitsbereich arbeitet oder regelmäßig Angehörige in einem Heim besucht, für den ist der Griff zur FFP2-Maske weiterhin Routine - und, das betrifft vor allem das Personal, eine Belastung.
Die aktuellen steirischen Corona-Zahlen sind sehr niedrig, wie diese Grafik zeigt:
„Aus medizinischen Gründen“ sind Ausnahmen möglich
Mit kommendem Montag bricht dahingehend ein neues Zeitalter an: „Ja, ab dem 1. Mai wird es bei uns keine Maskenpflicht mehr geben“, bestätigt ein Sprecher der steirischen Spitalsgesellschaft Kages. Allerdings können „aus medizinischen Gründen“ die Verantwortungsträger einzelner Standorte und Abteilungen davon abweichen, das könnten etwa Onkologie-Stationen sein. „Wir empfehlen, sich jedenfalls vorher auf der Webseite zu informieren.“
Bei den Barmherzigen Brüdern wird es heute eine finale Besprechung geben, heißt es von der ärztlichen Direktion. Es geht aber wohl auch hier in Richtung Aufhebung.
Fallen mit 1. Mai weitere Corona-Maßnahmen - und welche gelten danach überhaupt noch?
Neben der Maskenpflicht endet auch die Risikogruppen-Freistellung - sie müssen also wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Die endgültige Rückkehr zur Normalität bringt der 1. Juli: Ab dann ist Covid-19 keine meldepflichtige Krankheit mehr. Auch die derzeit gültige Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete endet: Sie müssen also nur noch bis Ende Juni bei Kontakt mit anderen Menschen Maske tragen.
Wie können die Behörden ohne Meldepflicht einen Überblick über die Infektionszahlen erhalten?
Es bleibt dafür eigentlich nur noch eine Maßnahme: das Abwassermonitoring, also das Untersuchen von Abwasser auf Spuren der Krankheitserreger. Sechs steirische Standorte sind dafür vorgesehen. Die Kurve beim Abwassermonitoring geht - wie in allen Bundesländern - derzeit zurück.
Wie geht es ab Juli mit dem Impfen und Testen weiter?
Die Impfstraßen des Landes haben ja schon Anfang März ihre Pforten geschlossen, derzeit verabreichen nur die niedergelassenen Ärzte Impfungen. Die Impfung bleibt laut Gesetzesentwurf jedenfalls bis Ende März 2024 kostenlos (das gilt auch für Medikamente). Gratis Corona-Tests wird es ab Juli nur noch für Menschen mit Symptomen geben.
„Das ist den Mitarbeitern nicht mehr zuzumuten“
Fast euphorisch klingt Franz Ferner, Geschäftsführer der steirischen Volkshilfe: „Wir sind heilfroh, das ist den Mitarbeitern ja nicht mehr zuzumuten!“ Die Maske fällt nicht nur in den stationären Heimen, sondern auch bei den mobilen Pflege- und Palliativteams. Ferner: „Wobei es jedem freigestellt ist, weiter die Maske aufzusetzen, wenn man sich dadurch sicherer fühlt.“
Auch bei der Caritas enden die allgemeinen Corona-Maßnahmen: „Wir sind froh, dass sich die Situation so entwickelt hat. Die Begegnungen ohne Maske kommen den Bewohnern und Besuchern entgegen, der Kontakt wird natürlicher, vor allem für demenzbetroffene Menschen ist das ein wichtiger Punkt“, heißt es auf „Krone“-Anfrage.
Es gibt immer noch Corona-Cluster
Ferner, der auch Funktionär in der Wirtschaftskammer ist, kennt keinen Heimbetreiber, der an der Maskenpflicht festhalten will. Wobei das nicht ohne Weiteres möglich wäre, betont Patientenombudsfrau Michaela Wlattnig. „So ein Schritt muss verhältnismäßig und sachlich begründet sein.“ Als Beispiel nennt Ferner Corona-Cluster - diese gibt es auch jetzt immer wieder. Da die Verläufe aber meist sehr mild sind, finden sie unter dem Radar der Öffentlichkeit statt.
Ombudsfrau Wlattnig begrüßt das Fallen der Masken, „es ist nicht zuletzt angesichts der Jahreszeit auch angebracht“. Sie appelliert aber, weiterhin Hygienevorschriften zu beachten und Krankenanstalten nur in gesundem Zustand zu betreten. „Da ist wirklich Sensibilität notwendig!“
Im Wartezimmer bleibt Maske sinnvoll
Und in Ärzte-Ordinationen? Die Mediziner haben auch ab Mai das Recht, Patienten nur mit Maske ins Wartezimmer zu lassen, so die Ärztekammer. „Unabhängig davon bleibt das Tragen einer Maske sinnvoll. Die Übertragung von verschiedenen Atemwegserregern kann deutlich reduziert werden.“
„Eine Erkrankung wie viele“
Auch von wissenschaftlicher Seite kommt Zustimmung zum Ende der Maskenpflicht: „Dieser Schritt ist der Situation absolut angepasst“, sagt Klaus Vander, ärztlicher Direktor des Grazer Mikrobiologie-Instituts. Wer mit dem Verdacht auf einen Infekt eine Arztpraxis aufsucht, der sollte aber weiter Maske tragen - „auch aus Solidarität mit den anderen“. Generell sind wir aber mittendrin in der Rückkehr zur Normalität. Vander: „Covid-19 ist eine mögliche Erkrankung der Atemwege wie viele.“
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