In den aktuellen Verhandlungen wird um die Details der Richtlinien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefeilscht. Denn was unpräzise formuliert ist, lässt sich leicht umgehen.
Warum wird so viel darüber diskutiert, was der ORF künftig online darf? Der Grund ist, dass es die Medienvielfalt schwächt, wenn orf.at mit Steuergeld seine Angebote ausbauen darf, während private Medien diese Möglichkeit nicht haben.
„Blaue Seite“: 70% Video und 30% Text
Deshalb wird in den Verhandlungen zum neuen ORF-Gesetz samt Digitalnovelle derzeit um die Details gefeilscht: Fix ist laut „Krone“-Informationen, dass die Aufteilung auf der „blauen Seite“ (orf.at) 70 Prozent Video und 30 Prozent Text sein soll.
Meldungslimit würde helfen
Doch viele Medienmacher fordern genauere Beschränkungen, denn diese Regelung habe zu viele Schlupflöcher, durch die der ORF den Textanteil wieder erhöhen könnte. Dagegen würde ein Meldungslimit helfen, zum Beispiel auf 70 Meldungen pro Tag. Auch andere Durchrechnungszeiträume werden diskutiert, etwa ein Limit pro Woche oder Monat, wodurch der ORF die Anzahl der Meldungen flexibel je nach Tagesgeschehen aufteilen könnte.
VÖZ: „ORF-Gesamtentwurf ist eine Katastrophe“
Wichtig ist aber auch, wie die Meldungen auf orf.at genau aussehen. In der Vergangenheit wurde vielfach kritisiert, dass die Webseite zu zeitungsähnlich für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei, weshalb nun eine neue Definition verhandelt werden soll: „Wenngleich die Präzisierung der Begrifflichkeiten zum Beispiel zur Zeitungsähnlichkeit eine Verbesserung darstellt, mit der man in Zukunft arbeiten könnte, so ist der Gesamtentwurf als überaus problematisch und aus Sicht der privaten Medienwirtschaft als Katastrophe zu bezeichnen“, so Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen.
Neue Freiheiten für den Online-Auftritt des ORF beinhalten nämlich auch Online-First-Möglichkeiten und Online-Only-Kanäle, wobei diese zumindest im Radiobereich nicht kommen dürften.
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