Tote Lämmer, Ziegen und Rinder liegen zwischen lebenden Tieren herum, dazwischen todkranke Babykatzen. Abfalltonnen, die bis zum Rand mit toten Tieren befüllt sind. Der Tierhalter, ein Landwirt aus dem Bezirk St. Pölten, musste sich am Mittwoch wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Der Prozess endete mit einer Diversion. Was die Debatte um härtere Strafen unter Tierschützern erneut anfacht.
Erst wenige Stunden vor Prozessbeginn schlugen neue Fotos über die fatalen Missstände im Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten erneut hohe Wellen. Im Gerichtssaal wurde die Causa dann eher klein gehalten. Rinder, die knöcheltief in flüssiger Gülle stehen, ohne ausreichend Einstreu, kranke und vernachlässigte Tiere - die „Bilder sprechen Bände“, gestand auch der vorsitzende Richter ein.
Dennoch kam der 49-jährige Landwirt, der sich am Mittwoch wegen Tierquälerei am Gericht in St. Pölten verantworten musste, mit einer Diversion davon: 140 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der Mann leisten. Vorzugsweise in einem Bereich, der mit Tierwohl zu tun hat.
Fragwürdiges Geschäftsmodell
Hintergrund der Misere soll laut Angeklagtem „eine Überforderung bei der Betreuung“ gewesen sein. Für den Richter ist die Ursache auch im „unvernünftigen und unwirtschaftlichen Geschäftsmodell des Betriebes“ zu finden. Denn der 49-Jährige bezog viele Tiere zu einem sehr günstigen Preis, allesamt in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand. Was wiederum hohe Kosten bei der medizinischen Versorgung bedeutete.
„Er quält die Tiere nicht aufgrund von Profitgier“, erklärt sein Verteidiger Andreas Pulker gleich zu Beginn. Vielmehr erbarme er sich der Tiere, wie der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll gibt. Denn die Tiere würden in jedem anderen Betrieb getötet werden. Die Qualen müssten einfach eine Zeit lang in Kauf genommen werden, bis die Medikamente greifen.
Verein gegen Tierfabriken entsetzt
Die Bezirkshauptmannschaft gebe einen positiven Ausblick hinsichtlich des Betriebes und verweist auf enge Kontrollen. Das veranlasste auch den Richter, trotz aller Qualen Milde walten zu lassen. Die aktuellen Vorwürfe zu neuen „Horror-Bildern“ auf dem Hof blieben unangetastet. Für den anwesenden VGT (Verein gegen Tierfabriken), der vor dem Gericht protestierte, ein weiteres unbefriedigendes Urteil sowie ein absolutes Behördenversagen.
„Die aktuellen Fotos zeigen dieselben Missstände wie damals, der Landwirt darf aber einfach weitermachen, wie bisher“, erklärt Georg Prinz gegenüber der „Krone“. Der Verein fordert ein Tierhaltungsverbot für den Landwirt sowie einmal mehr eine Mindeststrafe für Tierquälerei.
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