. . . das betonte vorm Arbeitsgericht Linz der heutige SV-Ried-Stürmer Christoph Monschein, nachdem ihm sein Ex-Verein eine Abschlagzahlung in Höhe von 30.000 € verweigert hat. Die große Frage ist nun: Zurecht?
Small-Talk am Mittwoch kurz nach 10 Uhr im Saal 522 des Arbeitsgerichts Linz, als der Prozess „Christoph Monschein gegen seinen Ex-Arbeitsgeber LASK“ schon laufen hätte sollen. Wer jedoch fehlte, war der Kläger. Er steckte im Stau . . .
Als der 2022 vom LASK zu Ried gewechselte Stürmer dann kam, wurden die Gespräche zäh wie es zuvor der Straßenverkehr war. Grund war der Punkt 7 im Aufhebungsvertrag.
Damit eine vom LASK zu Papier gebrachte Formulierung, die für Monschein-Anwalt Oscar Weiß „sittenwidrig“ ist. Für Richterin Claudia Grasböck-Otschofski zumindest „nahe daran“ bzw. „schwammig“, für den LASK jedoch naturgemäß nicht zu beanstanden.
Diese Formulierung im Vertrag ist sittenwidrig.
Monschein-Anwalt Oscar Weiß
Laut der hätte sich Monschein in keinster Weise jemals (!) über seine Ära als Fußballprofi in Linz äußern dürfen. Laut Klub hat er dies dann aber sogar in kritischer Weise getan. Etwa als der Spieler öffentlich erklärte, „beim LASK keine Wertschätzung erfahren zu haben . . .“
Monschein packt aus
Weshalb der Klub eine Abschlagzahlung in Höhe von 30.000 einbehalten hat, die dem 30-Jährigen für die Auflösung seines Vertrags zugesagt worden war. Dieser wäre eigentlich noch bis Juni 2024 gelaufen und hätte dem Stürmer bis dahin mindestens 504.000 € brutto garantiert: 24 mal 18.000 € plus je zweimal Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Monschein: „Dazu wären aber noch verschiedene Prämien gekommen.“
Oder auch nicht! Denn der Spieler packte auch dahingehend aus, dass der LASK seinem Management kommuniziert habe, dass Monschein - falls er den Klub nicht vorzeitig verlassen würde - in Zukunft nur noch in einer Trainingsgruppe trainieren dürfe und in der 3. Liga eingesetzt werden würde. Dazu wurde dem Spieler die Frist eingeräumt, dem Aufhebungsvertrag bis 13. Juni zuzustimmen.
LASK wittert möglichen Schaden!
Was er an diesem Tag mit seiner Unterschrift tat, „ohne das Papier gelesen zu haben“, wie der Spieler zugibt. Der nach dem Wechsel zu Ried mit Medienfragen bestürmt wurde, die er auch im Sinne seines neuen Arbeitgebers beantwortet hat. Was er aber laut Aufhebungsvertrag nicht hätte tun dürfen. Zudem haben Monscheins Aussagen laut LASK-Anwalt Berndt Stiefsohn und -Geschäftsführerin Barbara Niedermayr zu einer negativen Berichterstattung geführt: „Die dazu geeignet war, um für den LASK insofern einen Schaden zu verursachen, als dass Sponsoren abspringen und weniger Erlöse aus Ticketverkauf und Merchandising erzielt werden.“ Was für den Laien doch ein wenig weit hergeholt klang, zumal der LASK dafür keine Beweise vorbringen konnte. Weshalb man schon auf das schriftlich ergehende Urteil neugierig sein darf.
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