Am Tag zwei im Prozess gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin wartete im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht alles auf die Aussage von Meinungsforscherin Sabine Beinschab, Kronzeugin im CASAG-Komplex. Nun die skurrile Wende: Aufgrund von Verzögerungen bei den vorigen Zeugen sagt sie am Donnerstag nicht mehr aus! Der neue Termin soll Mitte Mai stattfinden.
Schnellen Schrittes passierte Sabine Beinschab kurz vor 12.30 Uhr das Foyer vor dem großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht für Strafsachen. „Falsche Türe, meine Herren“, rief Ihre Anwältin den wartenden Fotografen und Kamerateams zu. Ihre Klientin, die Kronzeugin im CASAG-Komplex, schien gut gelaunt und lächelte.
„Damit Schöffen nicht bis Mitternacht sitzen“
Gegen 13.30 Uhr kam die Wende. Eine Aussage Beinschabs könne am Donnerstag nicht mehr erfolgen, weil es bei den anderen Zeugen länger gedauert habe. Den Schöffen sei es nicht zumutbar, bis Mitternacht zu sitzen, begründete Richter Patrick Aulebauer die Entscheidung. Er schickte die Meinungsforscherin wieder nach Hause.
CASAG-Kronzeugin schrieb Scheinangebote für Karmasin
Im Prozess gegen Karmasin und einen mitangeklagten Abteilungsleister im Sportministerium geht es einerseits um Aufträge des Sportressorts, für die sie nach ihrer politischen Karriere durch illegale Preisabsprachen den Zuschlag bekommen haben soll. In diesem Punkt kommt Beinschab ins Spiel. Sie soll auf Wunsch und Anleitung von Karmasin Scheinangebote für die Studien gestellt haben und zudem Scheinangebote von einer weiteren Meinungsforscherin eingeholt haben.
„Den Auftrag hatte ich ja schon erhalten“, argumentierte Karmasin, dass es sich eigentlich um Direktvergaben gehandelt habe. Um die Vergleichsangebote sei sie vom Auftraggeber gebeten worden, rein zu „Zwecken der internen Kommunikation“.
„Wenn es billiger ist, dann wird es die Beinschab“
Ein Mitarbeiter im Ministerium, der die eingelangten Angebote bewertete, stellt dies im Zeugenstand anders dar. „Wenn es billiger ist, dann wird es die Beinschab“, soll der Zweitangeklagte damals zu ihm gesagt haben. Er habe die Angebote durchgeschaut und sich dann aber „nach dem Bestbieter-Prinzip für Karmasin entschieden“. Auch der Sektionschef sagte in der Befragung aus, dass es keinen direkten Auftrag an die Angeklagte gab.
Oberstaatsanwalt bringt neue Dokumente vor
Der zweite Vorwurf betrifft die Bezugsfortzahlung nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt mit 18. Dezember 2017. Während der Entgeltfortzahlung hätte Karmasin nichts dazuverdienen dürfen. Hier geht die Anklage davon aus, dass die frühere Ministerin parallel als Selbstständige Aufträge annahm. Die Einkünfte habe sie laut WKStA verschleiert, indem sie diese erst nach Ende der Bezugsfortzahlung - abrechnete. Oberstaatsanwalt Adamovic brachte zu Beginn des zweiten Prozesstages neue Dokumente zur Erwerbstätigkeit der Ex-Ministerin im besagten Zeitraum vor.
Urteile nun erst am 23. Mai
Mit der Verschiebung der Einvernahme der Kronzeugin fällt auch der geplante Termin für die Urteile. „Frau Beinschab kann am 9. Mai nicht“, so der Richter und verkündet eine Fortsetzung am 16. und am 23. Mai. Statt um Mitternacht konnten die Schöffen ihren Nachmittag genießen. Um 14.57 Uhr schloss Aulebauer die Verhandlung. Vertagt.
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