OLG Innsbruck

Versuchter Fenstersturz mit Tochter: Urteil fix

Tirol
27.04.2023 18:00

Ein Afghane (41) ging nach dem Schuldspruch im Jänner, der auf versuchten Mord lautete, in Berufung: Er habe mit seiner zweijährigen Tochter nicht wirklich aus dem Fenster springen wollen. Es blieb aber beim bisherigen Urteil.

Wie im Zuge des Schwurgerichtsprozesses berichtet, war der Mann gegen seine Frau handgreiflich geworden. Als Polizisten eintrafen, kam es zum Eklat: Der 41-Jährige öffnete das Fenster und drohte, mit seiner Tochter aus dem 13. Stock des Innsbrucker Hochhauses zu springen. Die Polizisten verhinderten das gerade noch – für die Geschworenen ein Mordversuch.

Strafhöhe erneut bewertet
An der Schuld gab es auch beim Berufungsverfahren am Oberlandesgericht nichts zu rütteln. Zur Diskussion stand aber die Strafe: Während die Verteidigerin auf eine Reduktion drängte, hatte die Staatsanwältin sogar für eine Erhöhung plädiert. Richter Thomas Dampf sah nach einer kurzen Beratungszeit, in welcher der Angeklagte mit gefalteten Händen betete, keinen Grund dafür, das Strafmaß zu ändern. „Die 15 Jahre sind schuld- und tatangemessen“, sagte er. Es sei nämlich „reiner Zufall, dass das Kind noch lebt“, fügte Dampf als Vorsitzender des Berufungsgerichts hinzu.

Damit ließ er sich nicht von den Worten des Angeklagten erweichen. „Ich bitte um Ihre Gnade und ersuche um eine Chance“, hatte der Mann zuvor unter Tränen kleinlaut gesagt und wiederholt, dass es „keine Absicht gewesen ist“.

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