Anwalt erhebt Vorwürfe

Nach Einbruch in Bank: Debatte um Alarmsicherung

Steiermark
28.04.2023 14:44

In der Nacht auf Montag brachen unbekannte Täter in einer Bankfiliale in Knittelfeld 150 Schließfächer auf. Ein Rechtsanwalt ortet Fahrlässigkeit bei den Sicherheitsvorkehrungen.

Das Bankinstitut klärt derzeit die Höhe des Schadens mit den betroffenen Kunden ab. Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger, der bereits von Geschädigten kontaktiert wurde, geht aber bereits der juristischen Frage der Haftung nach.

Keine Alarmsicherung
Denn das betroffene Foyer war nicht alarmgesichert. Die Täter konnten sich somit unbehelligt zu den Schließfächern bewegen, die sie anschließend mit einem Winkelschneider gewaltsam öffneten und den Inhalt an sich nahmen. „Darin liegt meiner Ansicht nach die grobe Fahrlässigkeit, die zur Haftung führt“, erklärte Haslinger nun gegenüber der APA.

Die betroffene Bank verteidigte sich hingegen in einem Schreiben: „Sparbuchschließfächer sollen für die Kunden jederzeit zugänglich sein, daher befinden sich diese wie üblich im Foyerbereich. Dieser Bereich inkl. Bankomat ist aus diesem Grund nicht alarmgesichert.“

Fächer waren nur für Sparbücher
Das Institut betonte zudem, dass in den Schließfächern lediglich Sparbücher der betroffenen Bank aufbewahrt werden dürfen und diese „keinesfalls für die Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld“ vorgesehen seien. Dafür gebe es eine alarmgesicherte Safe-Anlage, die von den Tätern nicht angegriffen wurde.

Derzeit wird bei den geschädigten Kunden der Inhalt der aufgebrochenen Fächer abgefragt. Indes wertet die Polizei im Zuge ihrer Suche nach den Tätern Videos der Überwachungskamera aus. 

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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