Neuer Eltern-Kind-Pass

Hebammen schlagen Alarm: Rauch will beruhigen

Politik
28.04.2023 14:48

Die heimischen Hebammen laufen gegen die Neuregelung des Mutter-Kind-Passes (künftig Eltern-Kind-Pass genannt) Sturm. Grund dafür ist, dass durch die geplante Gesetzesänderung auch der zweite Elternteil Zugriff auf sensible Daten der Mutter erhalten soll, so die Kritik. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) versucht indessen zu beruhigen.

Am Freitag endet die Begutachtung für den neuen Eltern-Kind-Pass. In den Stellungnahmen der Institutionen wird das Vorhaben großteils begrüßt - sowohl die Schaffung der elektronischen Anwendung als auch die grundsätzlichen Ziele der Reform.

Grundsätzliche unterstützt auch das österreichische Hebammengremium (ÖHG) die grundsätzlichen Ziele der Reform, beklagt aber, dass wesentliche Positionen des ÖHG nicht berücksichtigt worden seien. Insbesondere ein Punkt dürfte den Hebammen dabei zu viel Auslegungsspielraum beinhalten - der Datenschutz.

Über 200 Stellungnahmen gingen zum neuen Eltern-Kind-Pass ein - einer der Hauptkritikpunkte betrifft dabei den Datenschutz. (Bild: dpa/Caroline Seidel)
Über 200 Stellungnahmen gingen zum neuen Eltern-Kind-Pass ein - einer der Hauptkritikpunkte betrifft dabei den Datenschutz.

Kritik: „Frauenpolitisch nicht akzeptabel“
Die Sorge: Der bisher im Mutter-Kind-Pass befindliche Satz „Ohne Ihre Zustimmung dürfen unbefugte Personen nicht in den Mutter-Kind-Pass Einsicht nehmen“, würde fehlen. Sie üben insbesondere Kritik daran, dass auch Personen ohne explizite Zustimmung der Mutter Zugriff auf durchaus sensible Befunde erhalten könnte.

Das Thema sorgte sogleich für Wirbel in den sozialen Netzwerken. Der aktuelle Plan der Regierung sei „frauenpolitisch nicht akzeptabel“ erklärte etwa der Österreichische Frauenring via Twitter. „Wir teilen die Meinung der Hebammengremien.“ Ähnlich äußerte sich das Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen in seiner Stellungnahme. Bei Gewaltbetroffenheit von Frauen und Kindern brauche es Sperr- und Ausschlusskriterien des gewalttätigen Partners.

Der neue Eltern-Kind-Pass

Der Mutter-Kind-Pass ist seit 1974 ein wichtiges Vorsorgeinstrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder. Bis 2026 soll das in die Jahre gekommene Büchlein ausgebaut und digitalisiert werden - zum elektronischen Eltern-Kind-Pass. Die technische Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen. Der Beschluss des Eltern-Kind-Pass-Gesetzes im Nationalrat ist im Juni geplant.

Selbst Schwangerschaftsabbrüche auswertbar?
Der Datenschutzrat äußert mehrere Bedenken. Unter anderem wünscht er sich genauere Erläuterungen, warum die Aufbewahrungsdauer der Daten von 30 Jahren nicht verkürzt werden und der Zugriff auf die Daten nicht wesentlich früher auf die jeweils betroffene Person beschränkt werden könne.

Auch die Organisation epicenter.works stellte „einige Mängel aus datenschutzrechtlicher Sicht im Gesetzesvorschlag“ fest. So werde eine Registrierungsverpflichtung des Gesundheitsdiensteanbieters für jede festgestellte Schwangerschaft geschaffen. Ein erfolgter Schwangerschaftsabbruch wäre daher jederzeit nachweis- und auswertbar.

Rauch: „Niemand sieht Untersuchungsergebnisse“
Die breite Kritik rief schließlich auch den Gesundheitsminister persönlich auf den Plan. Die Darstellung der Kritiker sei „unrichtig“, wollte er am Freitag via Twitter einen Schlussstrich unter die entbrannte Debatte setzten. Bis zur Geburt habe nur die schwangere Person Zugriff auf die Daten, danach nur der gesetzliche Vertreter. „Niemand - auch nicht der 2. Elternteil - sieht die Untersuchungsergebnisse der schwangeren Person“, betont er.

Ein Sprecher des Sozialministeriums wies zudem darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Gesetzesentwurf lediglich um eine Grundlage halte, damit der Eltern-Kind-Pass weiterhin gesichert sei und man mit der Digitalisierung starten könne. So sei etwa auch die Erweiterung des Leistungskatalogs noch nicht vollständig enthalten, dieser werde gerade verhandelt.

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