Am 30. April 2023 läuft die COVID-19-Maßnahmenverordnung in ganz Österreich aus. Damit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in Patientenbereichen der Krankenhäuser. Die Salzburger Landeskliniken werden diese neue bundesweite rechtliche Vorgabe natürlich einhalten.
Das bedeutet: Am 30. April endet an allen Standorten - am Uniklinikum-Campus LKH und CDK sowie in den Landeskliniken Hallein, St. Veit und Tamsweg - um 24 Uhr die generelle FFP2-Maskenpflicht in allen Patientenbereichen. Das gilt für alle Personengruppen - konkret für:
Eine Ausnahme gibt es im LKH in der Uniklinik für Innere Medizin III (Onkologie und Infektiologie), wo besonders vulnerable Patientinnen und Patienten behandelt werden.
Vorsicht: Vorab-Testungen sind an der Uniklinik für Innere Medizin III nicht möglich. PCR-Tests und Antigen-Schnelltests können wie bisher in den Apotheken absolviert werden.
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