Einen gebrochenen Unterkiefer und eine gefährliche Hirnblutung überlebte eine Grazerin vergangenen Sommer nach drei Tagen auf der Intensivstation. Nun musste sich ihr Freund (30) wegen versuchten Mordes vor den Geschworenen behaupten. Das Urteil: 12 Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes als Zusatzstrafe für eine vorangegangene Verurteilung, nicht rechtskräftig.
„Es tut mir so leid. Ich habe sie so sehr geliebt.“ Mit leiser und heiserer Stimme sagt der 30-jährige Angeklagte im großen Schwurgerichtssaal in Graz aus. Die Geschworenen entscheiden, ob er versucht hat, seine Ex-Freundin zu ermorden, oder ob er sie „nur“ schwer verletzt hat.
Was war geschehen? Sein halbes Leben lang ist der vorbestrafte Mann schon drogenabhängig. „Am Anfang war es nur ein bisschen Kiffen, dann Heroin, Kokain. Alles, quer durch die Bank.“ Vor zwei Jahren lernten sich der Angeklagte und die Opferzeugin kennen, sie kämpfte seit Jahren mit einem schweren Alkoholproblem. Die gemeinsame Wohnung verlor das Paar bald, schlug sich zwischen Notschlafstellen, Gefängnis und Einrichtungen durch. Immer wieder gab es auch Gewalt.
Betrunkener Streit am Bahnhof
Im vergangenen Sommer tranken die beiden schließlich mit Bekannten am Grazer Hauptbahnhof. „Wir haben immer mehr Flaschen geholt, immer mehr getrunken“, schildert der Angeklagte. Bis die Situation eskalierte. Seine Freundin rannte von dem 30-Jährigen weg, laut Anklage habe er sie gestoßen, sie landete mit dem Kopf an einer Steinkante. Das bezeugen auch die blutigen Fotos vom Tatort.
Ich dachte, es würde nicht mehr passieren.
Die Zeugin auf die Frage, wieso sie zu ihrem gewalttätigen Partner zurückgekehrt ist
An mehr kann sich der Angeklagte nicht erinnern. Sein Opfer aber schon: „Er hat mich bei den Haaren gepackt und meinen Kopf gegen den Boden geschlagen.“ Auch eine unbeteiligte Zeugin will das gesehen haben. In der Anklage ist zudem die Rede von Faustschlägen und davon, dass er ihren Kopf zu Boden gedrückt hätte.
Versuchter Mord oder Körperverletzung?
Die junge Frau ist sicher: Ihr Ex-Partner wollte sie umbringen. Woher sie das weiß? „Er war so in Rage. Ich hatte einfach das Gefühl, er will mich töten.“ Laut der Staatsanwältin soll er zudem geschrien haben: „Stirb, du Hure!“
„Ich wollte sie verletzen, aber nicht umbringen“, plädiert der Angeklagte. „Ich hatte eine Wut auf sie, weil sie sich selber kaputt gemacht hat. Der Alk war ihr wichtiger als alles andere.“ Weinend will er sich bei seiner Ex-Partnerin entschuldigen. Sie verlässt den Saal.
Die schweren Verletzungen der Frau waren lebensgefährlich, aber nicht sicher tödlich, hätte sie keine medizinische Hilfe bekommen, sagt der Gerichtsmediziner. Am Dienstagnachmittag erging das Urteil: 12 Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes. Er wird eingewiesen, nicht rechtskräftig
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