Weil der junge Papa das gemeinsame Fisch-Essen in einer Wohnung in der Leopoldstadt vorzeitig verlassen wollte, griff der Gastgeber zum Küchenmesser und rammte es seinem „einzigen Freund“ in den Hals. Ein Urteil wurde vom Geschworenengericht in Wien rasch gefällt: Freispruch vom Mordversuch, vier Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.
Nicht eine Gräte, sondern ein Küchenmesser blieb einem Wiener bei einem Fisch-Essen in der Leopoldstadt im Hals stecken. „Weil er noch nie einen Wels gegessen hat, lud ich ihn mit Frau und Baby ein, um gemeinsam einen zuzubereiten“, erinnert sich der angeklagte Angler im 70. Lebensjahr an den Besuch seines „einzigen Freundes“ am 14. Jänner. Der Abend begann harmonisch: Das 36-jährige Opfer schrubbte den Fisch, der Angeklagte schnitt ihn - während das Baby schlief.
Sagte er gerade, dass er Baby und Messer gleichzeitig gehalten hat, als er beim Nachbarn klingelte?
Einer der Geschworenen wundert sich über den Angeklagten.
Gastgeber wurde immer betrunkener
Der Gastgeber aber wurde immer betrunkener, laut Gutachter Peter Hofmann hatte er 2,3 Promille im Blut. Als der Fisch um 23 Uhr noch immer nicht auf dem Tisch stand, beschloss die Familie heimzufahren. „Ich war sehr traurig, weil sie gehen wollten“, so der geschiedene Mann und Opa einer Enkelin, der plötzlich zum Messer griff und dem Jungpapa damit in den Hals stach.
Blutüberströmt lief der Täter aus der Wohnung und bat seinen Nachbarn, die Polizei zu rufen. „Sagte er gerade, dass er Baby und Messer gleichzeitig gehalten hat, als er beim Nachbarn klingelte?“, frage ein Geschworener im Wiener „Landl“ kopfschüttelnd. Herr Rat bejahte.
„Der Einzige, den er noch hatte“
„Ich wollte ihn nicht umbringen, sondern ihm Schmerzen zufügen. So wie er in meiner Seele Schmerzen verursacht hat“, wies der Pensionist die Mordabsicht zurück. „Er dachte, dass ihn nun der Einzige, den er noch hat, verlässt“, sucht auch sein Verteidiger Sascha Flatz eine Erklärung für die schreckliche Tat an seinem Anglerkollegen.
Den Freund hat der Täter nach der feigen Attacke definitiv verloren: „Ich möchte ihn nicht mehr sehen, ich sehe ihn genug in der Nacht“, so das schwer verletzte Opfer in der Zeugenbefragung unter Tränen. Erfolg für Anwalt Sascha Flatz: Das Geschworenengericht spricht den Angreifer vom Mordversuch frei - vier Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, nicht rechtskräftig.
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