Prozesstermin offen

Testamentsaffäre: Beschuldigte aus U-Haft entlassen

Vorarlberg
17.10.2011 14:29
Weil die zweijährige Haftfrist ausläuft und trotzdem noch immer kein Prozesstermin in der Dornbirner Affäre um Testamentsfälschungen feststeht, sind am Montag zwei Vorarlberger aus der Untersuchungshaft entlassen worden. "Das sind die letzten zwei Beschuldigten, die noch in U-Haft waren", sagte der Sprecher des Salzburger Landesgerichtes, Imre Juhasz. Der Prozess wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 stattfinden.

Unter den Angeklagten befinden sich auch eine im Februar 2010 suspendierte Richterin des Landesgerichtes Feldkirch und vier Justizmitarbeiter des Bezirksgerichtes Dornbirn. Diese und weitere Angeklagte sollen zwischen 2001 und 2008 in 20 Verlassenschaftsverfahren Testamente und Verträge manipuliert haben, um sich und Angehörige zu bereichern.

Der angerichtete Gesamtschaden liegt laut Anklage bei rund zehn Millionen Euro, es gibt über 100 Geschädigte. In ersten Zivilprozessen wurden einigen der Betroffenen bereits Entschädigungszahlungen zugesprochen.

"Gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt"
Die Anklagen gegen sämtliche Beschuldigte werden in einem einzigen Verfahren verhandelt, erläuterte Juhasz. Die Richterin des Landesgerichtes Salzburg, die den Prozess im Frühjahr führen wird, verfügte nun die Enthaftung der beiden U-Häftlinge aus den Justizanstalten Feldkirch und Salzburg.

Es handelt sich um einen Rechtspfleger und einen Buchhalter, beide sind 47 Jahre alt. "Sie wurden gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt", erklärte Juhasz. Eine Kaution wurde nicht hinterlegt, die beiden mussten allerdings ihre Reisepässe abgeben und müssen sich in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden.

Befangenheit ausschließen: Fall wird in Salzburg verhandelt
Die Salzburger Richterin wies zudem das Begehren von mehreren Opfern ab, jene Sparbücher von Angeklagten, die beschlagnahmt worden waren, freizugeben. Man wisse noch nicht, wie viele Privatbeteiligte auf diese Sparguthaben zugreifen wollen, lautete die Begründung.

Das Strafverfahren gegen insgesamt zehn Beschuldigte wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßig schweren Betrugs unter Ausnützung einer Amtsstellung und Fälschung besonders geschützter Urkunden wurde an das Landesgericht Salzburg abgetreten - um jedweden Anschein von Befangenheit der Vorarlberger Justiz auszuschließen.

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