Am Mittwoch endet die Begutachtungsfrist des Covid-19-Überführungsgesetzes zum Ende der Corona-Maßnahmen. Während etwa die Wirtschaftskammer den Wegfall der Maßnahmen positiv sieht, geht es dem Gewerkschaftsbund damit zu schnell. Dass Gratis-Tests nur noch dann möglich sein sollen, wenn Probanden einer Einnahme von Heilmitteln gegen Corona zustimmen, sorgte für breites Missfallen.
Über 1000 Stellungnahmen sind am Mittwochnachmittag bereits eingelangt, ein Großteil stammt von Privatpersonen. Durch das Gesetz sollen Corona-Impfungen weiterhin kostenlos bleiben und Gratistests nur noch möglich sein, um bei Patienten mit Symptomen abzuklären, ob sie Covid-Medikamente brauchen. Die rechtliche Sonderstellung im Vergleich zu anderen nicht meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten fällt.
Knüpfung von Gratis-Tests an Heilmittel-Einnahme stößt auf Kritik
Auf breite Ablehnung (u.a. von Ärztekammer, Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer, Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen) stieß die Bestimmung, dass eine Testung nur dann auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers möglich ist, wenn getestete Personen im Falle eines positiven Ergebnisses bereit sind, Covid-Heilmittel einzunehmen. Die Verordnung einer Therapiemaßnahme sei nicht alleine vom Testergebnis abhängig, so die Ärztekammer, die dazu aufruft, die Formulierung zu streichen.
Das Testangebot in Apotheken ist eine der tragenden Säulen der Pandemiebekämpfung.
Österreichische Apothekenkammer
Apotheker wünschen sich mehr Handlungsspielraum
Das Testangebot in Apotheken sei „eine der tragenden Säulen der Pandemiebekämpfung“, heißt es hingegen seitens der Apothekerkammer, die die Verlängerung der Ermächtigung von Apothekern zur eigenverantwortlichen Vornahme und Auswertung von Tests befürwortet. Durch eine Klarstellung im Apothekengesetz wünscht sich die Kammer die Möglichkeit, dass Apotheker eigenverantwortlich einfache Gesundheitstests vornehmen und auswerten. Anders sieht das die Ärztekammer. Das Durchführen von einfachen Gesundheitstests liege nicht im Tätigkeitsbereich der Apotheker.
Epidemiegesetz: RH setzt sich für Überarbeitung ein
Der Rechnungshof setzt sich währenddessen für eine umgehende Überarbeitung des Epidemiegesetzes ein. Er wies auf seine früheren Empfehlungen hin, das Gesetz zu modernisieren. Der neue Entwurf passe einzelne Bestimmungen des geltenden Gesetzes an, berücksichtige die Empfehlungen des RH aber nicht. Positiv bewertet der Rechnungshof die Pläne, das Testangebot „aus Kosten-Nutzen-Überlegungen einzuschränken“ und auf Früherkennungs- und Überwachungsprogramme zu setzen. Die finanziellen Auswirkungen sind für den RH allerdings nicht plausibel nachvollziehbar.
Der Österreichische Städtebund begrüßt den Wegfall nicht mehr erforderlicher Regelungen, sieht in der Abschaffung der Gratis-Testungen aber „in manchen Fällen eine merkliche finanzielle Belastung für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen“. Er pocht auf finanzielle Unterstützung für die Gemeinden durch den Bund für Impfungen und Testungen.
Gewerkschaft: „Pandemie wurde noch nicht für beendet erklärt“
Die Wirtschaftskammer begrüßt die Aufhebung der Sonderstellung von Covid als anzeigepflichtige Krankheit. Dem Gewerkschaftsbund geht der Wegfall der Maßnahmen indes zu schnell. Er beobachtet ein Abgehen von präventiven Maßnahmen, während die Pandemie noch nicht als beendet erklärt sei.
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