Schockierender Bericht
So gehen Russen mit verschleppten Kindern um
Ein Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sieht bei der Verschleppung ukrainischer Kinder in russisch kontrollierte Teile der Ukraine oder nach Russland Praktiken, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. „Manche Fälle laufen auf ernste Verstöße gegen die Genfer Konvention sowie auf Kriegsverbrechen hinaus“, heißt es im am Donnerstag veröffentlichten Bericht.
Für die drei Experten, Veronika Bílková aus Tschechien, Cecilie Hellestveit aus Norwegen und Elīna Šteinerte, bestand kein Zweifel, dass eine große Anzahl an ukrainischen Kindern seit dem 24. Februar 2022 in temporär besetzte Teil der Ukraine oder nach Russland verbracht worden sind. Begründet seien dies zumeist mit Sicherheitsfragen, Adoption oder die Aufnahme in Pflegefamilien sowie Aufenthalten in Feriencamps worden.
Ukrainische Kinder werden gegen ihre Heimat gedrillt
„Ungeachtet ihrer Unterbringung würden sich ukrainische Kinder dabei in einer völlig russischen Umgebung befinden, das inkludiert Sprache, Sitten und Religion“, heißt es im Bericht, den Experten im Auftrag von 45 der 57 OSZE-Mitgliedstaaten erstellten. Zudem würden diese Kinder russischen Informationskampagnen ausgesetzt, die in vielen Fällen als Umerziehung gelten könnten, sowie einer Militärerziehung unterworfen.
„Keine aktiven Schritte Russlands für Rückkehr der Kinder“
Die Russische Föderation unternehme zudem keine aktiven Schritte für die Rückkehr ukrainischer Kinder und schaffe zudem Hindernisse für Familien, die versuchen, ihre Kinder zurückzubekommen, konstatierten die Experten. Letzteres widerspreche den Prinzipien der Genfer Konventionen. Zwar sehe das humanitäre Völkerrecht keine spezifischen Mechanismen vor, Personen zur Verantwortung zu ziehen, zahlreiche internationale Institutionen würden sich aber bereits mit der Situation in der Ukraine beschäftigen.
Haftbefehl gegen Putin
Auch würden bei Gerichten in der Ukraine sowie vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Strafverfahren anhängig sein, erklärten die Experten. Letzter erließ am 17. März im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Marija Lwowa-Belowa.
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