Jeder von uns schließt laufend Verträge ab, oft sind wir uns dessen gar nicht bewusst. Wenn es dann aber zur Vertragskündigung kommt, tauchen oft Fragen und Unsicherheiten auf. Konsumentenschutz-Expertin Maria Wollersberger-Linder erklärt in diesem Tipp, worauf Sie dabei achten müssen.
Verträge sind fixer Bestandteil unseres Lebens: in einfacher Form als Einkauf im Geschäft oder als komplexere, auf längere Zeit hin geltende Variante z. B. als Telefonvertrag. Wir alle schließen laufend Verträge ab, doch wie sieht es eigentlich mit der Kündigung aus?
Zur Sicherheit Kopie der Kündigung aufbewahren
Wann ein Vertrag gekündigt werden kann, ist unterschiedlich geregelt. Bei Konsumentenverträgen (z. B. Telefonvertrag, Zeitschriften-Abo, Fitnessvertrag, Wartungsvertrag) finden sich die Regelungen zum Kündigungsrecht zumeist im Vertrag bzw. in den AGBs. Wenn der genaue Kündigungszeitpunkt nicht klar ersichtlich ist, empfiehlt es sich, im Schreiben die Kündigung „zum frühesten möglichen Zeitpunkt“ auszusprechen.
Eine Kündigung wird erst mit Einlangen des Schreibens in der Firma wirksam. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Aus Beweisgründen sollte die unterschriebene Kündigung unbedingt als eingeschriebener Brief geschickt werden. Um 100 Prozent sicher sein zu können, empfiehlt es sich, eine Kopie des Einschreibens sowie die Rechnung mit Sendungsnummer aufzubewahren, bis die Kündigung vom Unternehmen bestätigt wird.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer. Experten der steirischen Arbeiterkammer geben wöchentlich in der „Krone“ nützliche Tipps zu allen möglichen Fragen, die Steirer im Alltag beschäftigen: von Arbeit über Wohnen bis zu Freizeit und Urlaub.
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