Die Kroatin wollte nach einem Unfall im März das Opfer zu einer Falschaussage nötigen. Jetzt stand sie in Feldkirch vor Gericht. Angeklagt ist die dreifache Mutter wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Anstiftung zur falschen Beweisaussage.
„Meine Mandantin war nach dem Crash mit der Situation überfordert und befand sich in einem Ausnahmezustand“, berichtet die Anwältin der 36-jährigen Kroatin beim gestrigen Prozess am Landesgericht Feldkirch. Angeklagt ist die dreifache Mutter wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Anstiftung zur falschen Beweisaussage. Delikte, für die der Gesetzgeber sogar drei Jahre Gefängnis vorsieht. Das jagt der Beschuldigten erst recht einen Schrecken einjagt, als ihr dies Richterin Sabrina Tagwercher vor Augen führt.
Obwohl die Kroatin keinen Führerschein hatte, setzte sie sich Anfang März hinters Steuer und gurkte mit dem Pkw eines Bekannten in Hohenems herum. Auf dem Beifahrersitz im Maxi Cosi, das sechsmonatige Baby.
Auf der Kreuzung Schweizerstraße, St. Antonius Straße, fährt die 36-Jährige schließlich bei Rot über die Ampel und direkt in den Pkw eines 42-jährigen Bregenzers.
Würde man eine Minute darüber nachdenken, wüsste man, wie absurd allein der Gedanke ist, jemanden um eine Falschaussage zu bitten.
Astrid Nagel, Rechtsanwältin
Bild: Chantall Dorn
Angeklagte zeigte sich reuig und geständig
Aus Angst vor der daraus folgenden rechtlichen Konsequenz, bittet die Führerscheinlose zunächst eine Zeugin des Unfalls, der Polizei zu sagen, dass diese gefahren sei. Als die Frau verneint, versucht die Unfallverursacherin ihr Glück bei dem 42-jährigen Bregenzer. „Sie wollte, dass ich ihre Schwägerin, die sie mittlerweile telefonisch kontaktiert hatte, als Lenkerin angebe. Aber da habe ich gleich Nein gesagt.“
Dass sich die Angeklagte im Prozess reuig und voll umfänglich geständig zeigt, gelangt ihr letztlich zu Gute. Weil die Frau zudem unbescholten ist und der Unfall mit einer Schienbeinverletzung des Bregenzers glimpflich endete, kommt sie mit einer Geldstrafe von 1440 Euro ebenfalls glimpflich davon. Das Urteil ist rechtskräftig.
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