Attacke in Wildschönau

Riss neben Wohnhaus, aber kein Abschussbescheid

Tirol
05.05.2023 07:15

Vor gut einer Woche tötete ein Großraubtier in Oberau in der Tiroler Wildschönau ein Schaf. In unmittelbarer Nähe eines Wohnhauses. Liegt ein Abschussbescheid vor? Nein! Aber es wird DNA analysiert.

So übel zugerichtet war der Kadaver, dass sich der Amtstierarzt nicht zu helfen wusste: Er konnte trotz zweistündiger Untersuchung nicht sagen, welcher Angreifer hier zugebissen hatte: War es ein Luchs, ein Bär, ein Wolf oder doch ein Goldschakal?

Und so behalf sich der vom Land bestellte Amtstierarzt auf eine sattsam bekannte Art und Weise: Er entnahm eine DNA-Probe und schickte sie ein. Das Ergebnis steht bis heute aus.

Kadaver blieb tagelang liegen
Damit ist jedoch auch der Zeitvorteil dahin, der für eine erfolgreiche Bejagung entscheidend gewesen wäre. Der Kadaver blieb tagelang an Ort und Stelle liegen, für den Fall, dass der Übeltäter zurückkehrt. Auch eine Wildkamera wurde aufgestellt, ohne Ergebnis.

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Das Tiroler Gesetz zur Bejagung von Großraubtieren weist Schlupflöcher auf. So werden die bisherigen Fortschritte zunichtegemacht.

Heimische Tierhalter

Und so rückt der Abschussbescheid in weite Ferne: Weder ist das Kriterium erfüllt, dass ein mehrfacher Schadensfall eingetreten ist, noch ist das Raubtier erneut aufgetaucht. Dass sich der Riss innerhalb der 200-Meter-Zone rund um bewohntes Gebiet zugetragen hat, ist damit auch irrelevant.

Denn erst wenn das Raubtier „wiederholt im Siedlungsraum nachgewiesen“ wird (Risikotier) oder in diesem Fall „erneut“ einen Riss begeht, kann ein Abschussbescheid ausgestellt werden. Doch wer kann sagen, ob es sich um dasselbe Tier handelt? Unter heimischen Tierhaltern regt sich schon Unmut: „Das Tiroler Gesetz zur Bejagung von Großraubtieren weist Schlupflöcher auf. So werden die bisherigen Fortschritte zunichtegemacht!“, klagen sie.

Betroffene Weide nicht im Almkataster
In Oberau ist die Lage auch noch aus einem anderen Grund verzwickt: Die Weidefläche, auf der sich der Riss zugetragen hat, ist nicht im Almkataster eingetragen. Demzufolge ist es eine Heimweide, für die genaue Schutzkriterien definiert sind. Es müsste unter anderem der Zaun elektrisch gesichert sein. Laut Besitzer ist es eine Alm. Damit ist sie nicht schützbar.

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