Gericht entschied:

Gerhard Schröder bekommt sein Büro nicht zurück

Ausland
04.05.2023 17:49

Der deutsche Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch mehr auf ein Büro im Bundestag. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag. Der SPD-Politiker hatte geklagt, nachdem ihm im Mai 2022 ein Teil seiner Sonderrechte entzogen worden war. Dabei war auch sein Büro bereits stillgelegt worden.

Schröder wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm wieder ein Büro samt Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt wird. Aus seiner Sicht war der Beschluss des Bundetags-Budgetauschusses damals rechtswidrig, die Mitarbeitenden des Gerichts sahen hingegen das anders. Schröder war bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Berlin nicht anwesend.

Der Politiker war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm ein Teil seiner Sonderrechte entzogen worden war, hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und insbesondere zu dem dortigen Präsidenten Wladimir Putin unter Kritik gestanden. Mehrere seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten ihre Posten nach dem Kriegsbeginn in der Ukraine aufgegeben. In dem ersten Antrag waren die Verbindungen des ehemaligen Kanzlers zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Der Wegfall der Sonderrechte wurde damit begründet, dass Schröder keine Verpflichtungen mehr wahrnehme, die im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit stünden.

Der deutsche Altkanzler Gerhard Schröder bekommt sein Büro nicht mehr zurück. (Bild: APA/AFP/OLGA MALTSEVA)
Der deutsche Altkanzler Gerhard Schröder bekommt sein Büro nicht mehr zurück.

Einmaliger Prozess in Deutschland
In Deutschland war es mehrere Jahrzehnte üblich, dass ehemalige Bundeskanzler, die Altbundeskanzlerin sowie Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Diese wurden bis auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch die Alimentierung neu. Sie hängt nun davon ab, ob die früheren Top-Politikerinnen und -politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen, die einen Bezug zu ihrem früheren Amt aufweisen. Beispiele sind Schirmherrschaften und das Halten von Reden.

Der aktuelle Vorgang ist bisher einmalig in der bundesdeutschen Geschichte. Es wird erwartet, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.

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