Der britische Sänger Ed Sheeran hat in einem Prozess wegen angeblicher Copyright-Verletzungen Recht bekommen. Der 32-Jährige habe seinen Song „Thinking Out Loud“ nicht von dem Hit „Let‘s Get It On“ abgeschrieben, befand eine Jury am Donnerstag in New York.
Laut US-Medienberichten befanden die Geschworenen nach mehrstündigen Beratungen einstimmig, dass das von ihm 2014 veröffentlichte Lied „Thinking Out Loud“ nicht abgekupfert sei. Die Erben des im Jahr 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend hatten Sheeran ein Plagiat vorgeworfen.
„Thinking Out Loud“ nicht abgeschrieben
Townsend hatte den 1973 veröffentlichten Song „Let‘s Get It On“ mit seinem Kollegen Marvin Gaye veröffentlicht. Sheeran hatte sich in dem Prozess teils selbst verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. „Thinking Out Loud“ - ein Nummer-1-Hit von Gaye - basiere auf Akkorden und Rhythmen, die „grundlegende Musik-Bausteine“ seien und die niemand besitzen könne.
Der Prozess war zuvor mehrfach verschoben worden. Sheeran war wie auch einige seiner Kollegen - beispielsweise Robin Thicke und Pharrell Williams - in den vergangenen Jahren immer wieder mit Vorwürfen der Copyright-Verletzung konfrontiert worden.
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