Die öffentliche Hand hat Corona-Hilfen von rund 85 Milliarden Euro eingeplant, wie der Rechnungshof mit dem Stand Juni 2022 erhob. Das entspricht rund einem Fünftel der Jahresleistung der österreichischen Wirtschaft. Der Löwenanteil von 83 Mrd. entfällt auf den Bund, knapp zwei Mrd. Euro steuern die Länder bei. Bis Juni 2022, also vor etwa einem Jahr, war die Hälfte davon ausbezahlt oder anders wirksam geworden. Der Rechnungshof hat auch eine Zuordnung gemacht, wer die Nutznießer der Corona-Hilfen sind.
Die am Freitag veröffentlichten Zahlen machen noch einmal deutlich, dass in Österreich vor allem auf Zuschüsse gesetzt wurde. 45,8 Milliarden Euro will der Bund dafür ausgeben, weitere 1,4 Milliarden Euro die Bundesländer. Das sind in Summe 55 Prozent der verplanten Unterstützungen. Allerdings werden sich am Ende nicht alle Hilfen im Budget niederschlagen.
Grafik: Corona-Hilfen in Österreich
Einnahmenverzichte zweitgrößter Posten
Einnahmenverzichte, im Wesentlichen nur vom Bund, sind mit 26,3 Milliarden Euro der zweitgrößte Posten. Darunter fallen etwa die Fristerstreckung für die Einreichung der Abgabenerklärungen 2019 oder Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Teilweise bedeuten diese nur einen Aufschub von Zahlungen. Stundungen etwa führen „künftige Zahlungen vorausgesetzt, lediglich bezüglich der entgangenen Zinsen zu tatsächlichen Mindereinnahmen“, vermerkt der Rechnungshof.
Haftungen und Garantien
Auch der dritte große Posten, Haftungen und Garantien mit zusammen elf Milliarden Euro, werden nur dort zu einer finanziellen Belastung für die Republik, wo sie letztlich auch schlagend werden.
Löwenanteil fließt in Unternehmen und Organisationen
Der Rechnungshof hat auch eine Zuordnung gemacht, wer Nutznießer der Corona-Hilfen ist. Demnach ist von den bis 2022 wirksam gewordenen nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Sachleistungen des Bundes (in Summe 32,7 Milliarden Euro) der Löwenanteil über Unternehmen und Organisationen geflossen. Die Hälfte (15,3 Milliarden) ordnet der Rechnungshof direkt „Unternehmen“ zu. Die Ausgaben für Kurzarbeit von 9,8 Milliarden Euro fallen unter „Unternehmen und Non-Profit“. 3,9 Milliarden Euro gingen an „Unternehmen und Privatpersonen“, knapp 2 Milliarden Euro direkt an Privatpersonen.
Per 30. Juni 2022 hatten Bund und Bundesländer 600 finanzielle Hilfsmaßnahmen ergriffen - 449 davon (75 Prozent) entfielen auf nicht rückzahlbare Zuschüsse. Beim Bund waren 61 Prozent der 145 Maßnahmen Zuschüsse, bei den Ländern 79 Prozent der 455 Hilfsmaßnahmen,
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