Bescheid in Arbeit

Erfolg gegen Horror-Hof: Tierhalteverbot für Bauer

Niederösterreich
06.05.2023 09:26

Der Skandal-Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten steht vor dem Aus. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten sei in Arbeit und soll schon demnächst zugestellt werden, heißt es. Tierschützer feiern einen ersten Erfolg im Kampf gegen die Missstände. 

Knalleffekt in der Causa um einen Skandalbauern aus dem Bezirk St. Pölten: Nach dem wiederholten Auftauchen von Schreckensbildern aus dem Mastbetrieb musste sich der betreffende Landwirt erst vergangene Woche wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Bereits im Herbst riefen die katastrophalen Zustände auf dem Horror-Hof mit toten Lämmern, Ziegen und Rindern, die einfach achtlos zwischen lebenden Tieren herumlagen, Tierschützer auf den Plan.

Der 49-jährige Landwirt kam aber mit gemeinnütziger Arbeit davon. Für den Verein gegen Tierfabriken (VGT) ein unbefriedigendes Urteil, das wieder einmal ein absolutes Behördenversagen vor Augen führe.

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Die Bauern, die ihre Tiere nicht ordentlich halten, müssen die Konsequenzen künftig deutlich zu spüren bekommen.

Die Kremser Stadträtin Susanne Rosenkranz (FPÖ) (Bild: ATTILA MOLNAR)

Susanne Rosenkranz, zuständige Landesrätin für Tierschutz (FPÖ)

Bescheid in Arbeit
Nach lautstarken Protesten nun ein erster Erfolg: In den nächsten Tagen soll dem Landwirt der Bescheid für ein Tierhaltungsverbot ins Haus flattern. Damit werde dem Skandalbetrieb bald ein Ende gesetzt. Für die zuständige FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz ein wichtiger und nicht leichtfertig gesetzter Schritt: Denn mit dem Tierhalteverbot werde dem Bauern seine Lebensgrundlage entzogen. „Wir haben uns lange mit dem betreffenden Landwirt um eine Lösung bemüht, ohne Erfolg“, so Rosenkranz.

Nun werden die nötigen Konsequenzen gezogen. Sehr zur Freude von „Krone“-Tierschützerin Maggie Entenfellner, die ebenfalls für ein Tierhalteverbot gekämpft hat.

Gefahr für die Tiere
Für den VGT wird damit ein erster wichtiger Schritt gesetzt: „Dieser Fall zeigt deutlich, dass Nachbesserungsaufträge und Kulanz der Kontrollorgane und Behörden nicht ausreichen“, erklärt Lena Remich. Jetzt heißt es abwarten, denn frühestens vier Wochen nach Zustellung des Bescheides wird das Tierhalteverbot rechtskräftig.

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