Weil er gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat, ist ein Oberländer (44) am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden.
Im Sinne des Verbotsgesetzes ist es nicht nötig, ein Nazi zu sein. Allein der Besitz von nationalsozialistischem Material ist strafbar, klärt Staatsanwalt Philipp Höfle die Geschworenen auf. Das ist auch der Grund, weshalb dem Angeklagten, der behauptet, schon seit bald zwanzig Jahren der rechten Szene abgeschworen zu haben, nun der Prozess gemacht wird. Der Oberländer hatte in seiner Wohnung ein Poster hängen, auf dem ein zwölfhakiges Sonnenkreuz, genannt „Schwarze Sonne“, abgebildet ist. Weiters hat er einen Schlüsselanhänger mit ebensolchem Motiv und einen Reizstoffwurfkörper besessen.
Richter Dietmar Nussbaumer fühlt dem Angeklagten auf den Zahn: „Wie beurteilen Sie Ihre politische Haltung?“ Der Angeklagte: „Konservativ.“ Richter: „Warum haben Sie nicht das Hitler-Poster aufgehängt, das bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde?“ Angeklagter: „Weil Hitler ein Idiot war.“ Richter: „Aha. Dafür, dass Sie Hitler für einen Idioten halten, haben Sie noch relativ viele Bilder von ihm. Und warum das Poster mit der schwarzen Sonne an der Wand?“ Angeklagter: „Mir ist nichts anderes eingefallen. An der Wand war halt noch Platz.“
In Skinhead-Szene gerutscht
Dass von der Kripo bei ihm Zuhause noch kistenweise weiteres nationalsozialistisches Material gefunden worden war, erklärt der Oberländer so: „Ich hab‘ einfach nicht mehr daran gedacht, dass ich die Sachen habe.“ Darunter Bücher, Schallplatten, ein SS-Ring und sogar ein Kupferstich mit Hitlers Konterfei. „Ich war 16, als ich in die Skinhead-Szene rutschte. Ich ließ mich tätowieren, wollte dazugehören. Als ich 25 war, lernte ich meine jetzige Frau kennen. Die arbeitete beim Zoll. Also schwor ich der Szene ab, ließ meine Tattoos überstechen und gründete eine Familie.“ Das rechtskräftige Urteil: Zehn Monate Haft auf Bewährung und 960 Euro Geldstrafe.
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