Messer-Attacke in Graz

Mordversuch: 13 Jahre Haft für zwei Schülerinnen

Steiermark
05.05.2023 19:18

Im Februar 2022 attackierten zwei damals 18-jährige Schülerinnen drei Männer, unter anderem mit Messern. Ein Mann erlitt 13 Schnitt- und Stichverletzungen. Nun haben die Geschworenen entschieden: Die beiden jungen Frauen haben versuchte Morde begangen. Sie wurden zu 13 Jahren Haft verurteilt und werden als vorbeugende Maßnahme eingewiesen (nicht rechtskräftig).

Sie hatten Alkohol und Drogen intus und attackierten drei Männer mitten in Graz mit einem Messer. Ein Opfer erlitt 13 Stich- und Schnittverletzungen! Die Tat zweier inzwischen 19-jähriger Schülerinnen Anfang vergangenen Jahres hat schockiert. Seit März müssen sich die beiden jungen Damen nun vor Gericht verantworten.

Am Grazer Straflandesgericht stand am Freitag vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob die Mädchen zurechnungsfähig waren. „Zurechnungsfähig, aber doch eingeschränkt“, lautete die Expertise von Gerichtspsychiater Manfred Walzl. Die Erstangeklagte gab an, nur das zweite Opfer festgehalten zu haben, zugestochen habe die Zweitangeklagte. Doch ein Zeuge sagte aus, dass beide Mädchen zugestochen hätten.

In der Grazer Mondscheingasse wurde ein 22-Jähriger von zwei jungen Frauen brutal niedergestochen. (Bild: Christian Jauschowetz)
In der Grazer Mondscheingasse wurde ein 22-Jähriger von zwei jungen Frauen brutal niedergestochen.

Außerdem wurden am Freitag die Chatprotokolle der Mädchen verlesen. „Wir haben Menschen umgebracht“, hatte die Zweitangeklagte einem Freund geschrieben. Und weiter: „Wir müssen weg von Graz.“ Vor Gericht gab sie sich reuig: „Ich möchte mich entschuldigen, ich wollte mit Sicherheit niemanden umbringen. Ich bitte um eine zweite Chance, ich möchte die Matura machen.“ Auch ihre mitangeklagte Freundin entschuldigte sich: „Mir tut das alles sehr leid, es hat mir wehgetan, als ich die Verletzungen gesehen habe.“

Um 19 Uhr stand schließlich das Urteil des Schwurgerichts fest: Die Mädchen wurden wegen zweifachen versuchten Mordes, schwerer Nötigung und Sachbeschädigung, eine der beiden auch noch wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie müssen je 13 Jahre lang in Haft und werden eingewiesen. Nicht rechtskräftig.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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