In Salzburg wird kommende Woche eine 14-jährige Schülerin nach einem brutalen Messer-Raub an einem Gleichaltrigen vor dem Jugendrichter stehen. Es ist aber nicht das erste Strafdelikt, mit dem die Jugendliche in Verbindung gebracht wird. Schon mehrere Anzeigen gegen das Mädchen verliefen im Sand. Denn: Die Unmündigkeit des Mädchens machte eine weitere Verfolgung bislang unmöglich.
Es war nicht das erste Vergehen einer Schülerin (14) aus der Stadt Salzburg, die am Dienstag wegen Raubes vor dem örtlichen Landesgericht stehen wird. Es ist aber die erste Tat, für die sie sich auch tatsächlich verantworten müssen wird. Bisher schützte die altersbedingte Unmündigkeit das Mädchen. Schon drei Anzeigen - auch wegen Raubes - gegen die Angeklagte versandeten deswegen schon.
Wüste Drohung und Schläge für das Opfer
Die Anklage wirft der Schülerin vor, heuer am 31. Jänner einen Jugendlichen in einem Lokal am Salzburger Hauptbahnhof ausgeraubt zu haben. Demnach hielt sie ihm ein Springmesser vor, forderte Wertsachen. „Sonst werde ich dich abstechen“, soll die Jugendliche ihre Forderung untermauert haben. Für das Opfer soll es dann Schläge durch Komplizen des Mädchens gesetzt haben.
Bei diesen handelte es sich laut Anklageschrift um einen Unmündigen, der schon mehrmals negativ aufgefallen ist und eine bislang unbekannte Jugendliche. Die Beute: eine Jacke, eine Haube und Kopfhörer. Am Schluss soll die rabiate Räuberin noch gedroht haben: „Wenn du die Polizei rufst, schlitze ich dich auf!“
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