Vor Bundesgericht

Rückschlag für Berndorfer Gas-Gegner

Salzburg
06.05.2023 16:37

Eine Firma will in Berndorf noch mehr Erdgas fördern. Die Gemeinde und viele Bürger sind dagegen und fordern eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Doch ein Gericht lehnt dies ab.

Es ist das Jahr 2023. Unzählige Wissenschaftler warnen weltweit vor einer Klima-Katastrophe mit gravierenden Folgen und fordern eine sofortige Umstellung von fossilen auf erneuerbaren Energieträgern. Aber eine österreichische Firma will im Salzburger Flachgau, genauer in Berndorf, jetzt noch mehr Erdgas fördern. Die Pläne des größten Gasspeicher-Unternehmens Österreichs, der Firma RAG Austria, sind schon jahrzehntelang ein Thema im 1700-Seelen-Dorf. Mit drei neuen Sonden sollen bis zu 120 Kubikmeter Erdgas pro Tag aus dem Boden geholt werden.

Das ländliche Berndorf bei Salzburg (Bild: ANDREAS TRÖSTER)
Das ländliche Berndorf bei Salzburg

Die Gemeinde ist gegen dieses Vorhaben: Die neuen Gasbohrungen würden „zu nahe an Siedlungsgebiet“ durchgeführt werden, gerade mal 150 Meter von Wohnhäusern entfernt, erklärt Bürgermeister Johann Stemeseder im „Krone“-Gespräch. Außerdem wäre einer der schönsten Teile des Ortes von den Bohrungen betroffen. Zudem gibt es Sorgen, dass mit dem Projekt weitere folgen könnten - beispielsweise ein neuer Gasspeicher. Deshalb schaltete die Gemeinde gemeinsam mit der örtlichen Wassergenossenschaft und acht betroffenen Anrainern das zuständige Bundesverwaltungsgericht in Wien ein.

Gericht: „UVP nicht notwendig“

Mit einer Beschwerde, eingereicht im Herbst 2022, forderten die Projekt-Gegner die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Einer der Projektgegner ist Herbert Maurer, selbst ein Anrainer: „Eine UVP wäre ja im Sinne der Klimaschutzgesetze. Wir verlangen diese, weil das betroffene Gebiet sehr sensibel ist, speziell beim Wasser.“ Die Bohrungen könnten zu Verunreinigungen führen, so ein weiteres Argument.

Nach monatelanger Prüfung haben die Verwaltungsrichter eine Entscheidung getroffen: „Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP für die Erschließung der Erdgas-Lagerstätte“, heißt es im Erkenntnis vom 11. April. Ein Rückschlag also für die Gegner der Bohrungen. Der Bürgermeister will mit der Gemeindevertretern und Juristen den Gang in die nächste Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof, abklären. Und Maurer sagt: „Wir werden weiterkämpfen.“

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