Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet eine Sammelaktion für Besitzerinnen und Besitzer von Lebensversicherungen. Betroffen sind Verträge, die vor 2007 abgeschlossen wurden. Darin sind laut VKI immer wieder unzulässige Klauseln enthalten, die Basis für verrechnete Beträge sind.
Über die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten sei teils mangelhaft aufgeklärt worden. Oft stelle sich erst bei einem vorzeitigen Auflösen eines Vertrags heraus, dass die Auszahlung deutlich geringer sei als die bezahlten Prämien. Der Schaden könne pro Vertrag mehrere tausend Euro betragen, heißt es in einer Aussendung des VKI.
Diese Gelder sollen die Unternehmen zurückzahlen. Der Oberste Gerichtshof habe bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass manche Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungen intransparent und daher auch unzulässig seien. Auch das Handelsgericht Wien habe diese Rechtsansicht bestätigt.
„Nicht einzusehen“
„Es ist nicht einzusehen, dass Versicherungsunternehmen trotz gefestigter Rechtsprechung weiterhin Kosten aufgrund unzulässiger Klauseln verrechnen“, sagte Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen im VKI. „Wir fordern die Versicherungsunternehmen auf, unzulässig einbehaltene Kosten zurückzuerstatten.“
Betroffen sind Konsumentinnen und Konsumenten, die eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung zwischen 1. Jänner 1997 und 31. Dezember 2006 bei der Wiener Städtischen, Uniqa Österreich, Allianz Elementar, Nürnberger Versicherung, Generali oder FWU (vormals Skandia) Versicherung abgeschlossen haben. Zudem können Menschen an der Sammelaktion teilnehmen, die ihre Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst haben.
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