Tausende entschädigt

Fitnesscenter: Chipgebühr, Pauschalen rechtswidrig

Fitness
10.05.2023 11:07

Die Arbeiterkammer klagte österreichische Fitnesscenter wie Clever fit, Fit/One, FITINN & Co. und bekam von den Gerichten Recht: Vertragspauschale, Chipgebühr und Servicepauschalen sind rechtswidrig. Zusatzentgelte dürfen nicht ohne Weiteres verrechnet werden. Bis dato wurden 500.000 Euro zurückgeholt. 20.000 Betroffene hatten sich bei der AK gemeldet - Tendenz steigend.

Ende letzten Jahres hat der Oberste Gerichtshof (OGH) der AK Klage gegen Cleverfit recht gegeben. Die bei Vertragsbeginn kassierte Verwaltungspauschale, Chipgebühr und die halbjährlich verrechneten Servicepauschalen sind rechtswidrig. Wofür diese zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag verrechneten Entgelte zu zahlen waren, war nicht ersichtlich - auch nicht für die Gerichte. Konsumenten haben einen Anspruch auf Rückzahlung. 

GetUFit, das Fitnessstudios in Wien und Niederösterreich betreibt, verrechnete dieselben Zusatzentgelte wie Clever fit. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils wurde GetUFit zur Rückzahlung dieser Entgelte aufgefordert. Ein Teil der Kunden wurde bereits entschädigt.

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Ein weiteres Urteil wurde im Verfahren gegen Fit/One erwirkt. Auch diese Kette betreibt Studios in Wien und Niederösterreich. Rechtswidrig ist die zu Vertragsbeginn bezahlte Verwaltungspauschale, die je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen 20 und 29 Euro betrug. Auch Fit/One hat die Pauschale teilweise schon rückerstattet.

Im Fall der größten Fitnesscenterkette Österreichs FITINN konnte die AK vor kurzem ebenfalls ein positives Urteil des OGH erwirken. Die bei Vertragsabschluss verrechnete Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90 Euro, die „für die Aktivierung der Mitgliedskarte“ kassiert wurde, wurde als rechtswidrig beurteilt. 

Erhaltung der Qualitätsstandards „Nebenpflichten“
Nun liegt auch ein taufrisches Urteil gegen die Fitfabrik vor: Der OGH hat die von der Fitfabrik jährlich verrechnete Servicepauschale von 40 Euro als rechtswidrig eingestuft. Für die Bezahlung der Servicepauschale hatten Kunden das Recht auf ein „kostenloses Personal Training“. Außerdem sollte die Servicepauschale „der Erhaltung der Qualitätsstandards und der Investitionen in Geräte und Infrastruktur dienen“. Diese aber sind laut Ansicht der Gerichte ohne Zweifel Nebenpflichten, die bereits durch den monatlichen Beitrag abgegolten sind. 

Gegen McFit ist noch ein Verfahren beim OGH anhängig. Die AK rechnet bald mit einem Urteil.

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(Bild: kmm)



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