Mäuseplage, Taubenkot

Igitt! Nachbarin züchtet Ungeziefer

Wien
10.05.2023 16:00

Sieglinde B. aus der Floridsdorfer Kainachgasse in Wien sieht sich in ihrer Wohnanlage täglich mit Mäusen und Taubenkot konfrontiert. Schuld daran soll die Nachbarin im 4. Stock sein. Diese soll nämlich Ungeziefer züchten. Der Gesundheitsbehörde und dem Kammerjäger sind die Hände gebunden, denn die Frau verwehrt beiden den Einlass. 

Seit mehr als einem Jahr kämpft Sieglinde B. aus der Floridsdorfer Kainachgasse vergeblich gegen Taubenkot und Mäuse auf der Loggia ihrer im dritten Stock gelegenen Wohnung. „Sogar drinnen habe ich die Mäuse schon gehabt“, so die verzweifelte Mieterin. Mittels eines Netzes über ihre Loggia versucht sie seit Kurzem zumindest das Aus- und Einfliegen von Tauben zu verhindern.

Mäuse klettern hinunter auf die Loggia von Sieglinde B. (Bild: privat)
Mäuse klettern hinunter auf die Loggia von Sieglinde B.
Die Loggia ist vom Taubenkot völlig verdreckt. (Bild: privat)
Die Loggia ist vom Taubenkot völlig verdreckt.

Nachbarin lässt Kammerjäger nicht in Wohnung
Die Verursacherin dieses Missstandes wohnt genau über Frau B. im Dachgeschoß. Dort haben sich seit Längerem Tauben eingenistet und fliegen bei der Loggia ein und aus. Der zu Hilfe gerufene Schädlingsbekämpfer meint, dass der Taubenkot wohl die Mäuse angelockt haben muss. Der Kammerjäger musste jedoch unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil die im 4. Stock wohnende Nachbarin ihm den Einlass verwehrte. „Auch der Gesundheitsbehörde hat die Bewohnerin die Tür nicht geöffnet“, berichtet die Pensionistin.

Seitens der Hausverwaltung ließ man die Mieterin zuletzt mit dem Hinweis, dass die Loggia Teil der Wohnung sei, wissen, dass sie daher künftige Einsätze des Schädlingsbekämpfers selbst beauftragen und auch bezahlen müsse.

Nun setzt sich Altbezirksrat Hans Jörg Schimanek für die Betroffene ein: „Die Mieterin traut sich aus Furcht vor den Mäusen weder die Balkontüre noch die Fenster öffnen. Auch ist für die Frau durch Tauben- und Mäusekot eine akute Gesundheitsgefährdung gegeben.“ Daher müsse die Gesundheitsbehörde wegen Gefahr in Verzug umgehend handeln und die Verursacherwohnung eben unter Polizeischutz zwangsweise öffnen lassen.

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