Nach Berufung

Senior erneut wegen Schüssen auf Vögel verurteilt

Gericht
10.05.2023 17:10

Den ersten Schuldspruch hob das Oberlandesgericht wegen formeller Fehler auf. Deshalb nahm ein Pensionist (80) aus Nussdorf am Mittwoch erneut auf der Anklagebank im Salzburger Landesgericht Platz. Vorwurf: Tierquälerei.

Ein Zeuge bezichtigte den Mann, im Jahr 2022 mehrmals mit einem Luftgewehr auf Vögel geschossen zu haben. Eine Amsel – mutmaßlich tot – sei genau neben ihm auf der Straße gelandet.

„Das ist eine Lüge. Ich bin ein großer Vogelfreund, habe sogar Nistkästen aufgestellt“, erwiderte der pensionierte Gärtner. Der begeisterte Jäger erklärte, im Garten lediglich auf einen Karton geschossen zu haben.

Auch nach dem Angebot der Richterin, das Verfahren im Gegenzug für eine Verantwortungsübernahme einzustellen, beharrte der Mann vehement auf seiner Unschuld. Das nicht rechtskräftige Urteil: 1560 Euro Geldstrafe. Weitere 780 Euro wurden bedingt nachgesehen. Im ersten Prozess hatte es noch eine Bewährungsstrafe gesetzt.

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