Den ersten Schuldspruch hob das Oberlandesgericht wegen formeller Fehler auf. Deshalb nahm ein Pensionist (80) aus Nussdorf am Mittwoch erneut auf der Anklagebank im Salzburger Landesgericht Platz. Vorwurf: Tierquälerei.
Ein Zeuge bezichtigte den Mann, im Jahr 2022 mehrmals mit einem Luftgewehr auf Vögel geschossen zu haben. Eine Amsel – mutmaßlich tot – sei genau neben ihm auf der Straße gelandet.
„Das ist eine Lüge. Ich bin ein großer Vogelfreund, habe sogar Nistkästen aufgestellt“, erwiderte der pensionierte Gärtner. Der begeisterte Jäger erklärte, im Garten lediglich auf einen Karton geschossen zu haben.
Auch nach dem Angebot der Richterin, das Verfahren im Gegenzug für eine Verantwortungsübernahme einzustellen, beharrte der Mann vehement auf seiner Unschuld. Das nicht rechtskräftige Urteil: 1560 Euro Geldstrafe. Weitere 780 Euro wurden bedingt nachgesehen. Im ersten Prozess hatte es noch eine Bewährungsstrafe gesetzt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.