Eine angebliche Mitarbeiterin der Leitstelle Tirol fordert in einem anonymen Schreiben Sicherheitslandesrätin Astrid Mair von der ÖVP auf, die Leitstelle Tirol „neu auf die Beine zu stellen“. Sie spricht auch von angeblicher sexueller Belästigung.
Die Verfasserin, die sich in dem der „Krone“ vorliegenden Schreiben als „völlig am Ende stehende Mitarbeiterin“ bezeichnet, verlangt von Landesrätin Mair, die „Schlangengrube Leitstelle“ zu durchleuchten und die „Führung ins Gebet zu nehmen“.
Zudem informiert sie Mair, dass sie auch ein - ebenfalls anonymes - Schreiben an die Staatsanwaltschaft Innsbruck geschickt habe. Darin wirft sie einem Vorgesetzten „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ vor. Der Betreffende lasse keine Gelegenheit aus, speziell bei Schulungen den körperlichen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen zu suchen. Wer davon etwas öffentlich mache, dessen Vertrag würde nicht verlängert. Und nicht minder starker Tobak: „Wir als weibliche Mitarbeiter werden jeden Tag gedemütigt.“
„Für mich nicht vorstellbar!“
Bernd Noggler, Geschäftsführer der Leitstelle Tirol, fiel aus allen Wolken, als ihn die „Krone“ über die beiden Schreiben informierte. „Zu den Vorwürfen angeblicher sexueller Belästigung im Betrieb kann ich jetzt nichts sagen. Vorstellbar ist es für mich nicht“, zeigte er sich perplex.
Starke Personalfluktuation?
Schon länger kursierende Gerüchte, es gebe eine zu starke Personalfluktuation - wegen schlechter Bezahlung und zu geringem Mitspracherecht der Mitarbeiter etwa bei der Diensteinteilung -, wies er zurück. „Die Fluktuation liegt im für einen Schichtbetrieb üblichen Bereich von rund zehn Prozent“, betont Noggler.
Niemand hat mir bisher gesagt, dass er wegen zu schlechter Bezahlung die Leitstelle verlasse. Bei den Abgängen handelt es sich auch oft um Pendler, denen die Anreise mit dem Auto zu teuer wurde.
Bernd Noggler, Geschäftsführer Leitstelle Tirol
Landesrätin will sich der Causa widmen
Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Erhalt des Schreibens, ohne vorerst auf weitere konkrete Schritte einzugehen. Generell gilt: Wenn ein Beschuldigter namentlich genannt wird, könnte von diesem eine Stellungnahme eingefordert werden.
Landesrätin Mair teilte mit, dass die Dienstbehörde sowie der Vorgesetzte informiert worden seien. Ihr sei es ein Anliegen, die geschlechtliche Gleichbehandlung sowie Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und einzufordern. Derartigen Vorwürfen müsse nachgegangen werden.
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