Ausgerechnet im Umfeld der Steiermark Schau folgte auf eine anonyme Anzeige gegen die Schlossverwaltung Herberstein ein Verfahren nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz. Dabei geht es um einen Rundweg im Europaschutzgebiet der Feistritzklamm, der neu gestaltet wurde. Bereits Anfang des Jahres wurde Max Herberstein deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Jetzt wird geprüft, ob die baulichen Eingriffe in die Natur rückgängig gemacht werden können.
Die Anzeige nach dem Naturschutzgesetz dürfte im Herbst vergangenen Jahres eingebracht worden sein. Herberstein-Geschäftsführer Max Herberstein wurde in diesem Zusammenhang bereits zu einer Geldstrafe verurteilt.
Eingriffe nicht genehmigt
Unter anderem wurde der in die Klamm führende Weg erneuert und befestigt, entlang eines Wegabschnitts eine Lindenallee gepflanzt, mehrere Wiesen planiert und neuer Rasen gesät. Auch die unterhalb des Schlosses gelegene, senkrechte Felswand wurde von ihrem natürlichen Bewuchs befreit. Herberstein betonte, er habe die Maßnahmen setzen lassen, um den gefahrenfreien Besucherbetrieb der Steiermark Schau zu gewährleisten, außerdem wollte er die historische Bausubstanz sichern. Teilweise sei zudem Gefahr in Verzug gewesen, weshalb er sich nicht rechtzeitig um die vorgeschriebenen Genehmigungen kümmern habe können.
Naturschützer fürchten um Primel
Naturschützer sehen all diese Eingriffe kritisch und befürchten etwa, dass der Bestand der in der Klamm heimischen Herbersteinprimel dadurch Schaden genommen haben könnte. Das Land Steiermark pürft nun, ob ein Wiederherstellungsverfahren für die betroffenen Teile des Europaschutzgebietes eingeleitet wird. Inwieweit unter Naturschutz stehende Arten in der Feistritzklamm tatsächlich beeinträchtigt wurden, werde sich hingegen erst im Laufe von routinemäßigen Untersuchungen des Gebietes herausstellen.
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