100 Verdachtsfälle illegaler „Schwarzbauten“ in 77 Gemeinden! Oberösterreichs Landesrechnungshof hat - nach Anlassfällen in Enzenkirchen - eine große (digitale) Suchaktion nach nicht widmungskonformen Bauten im Grünland gemacht und ist dabei ziemlich fündig geworden. Nun sollten „die Gemeinden in die Pflicht genommen werden“.
In der Gemeinde Enzenkirchen (Bezirk Schärding) sind mehrere Gebäude bzw. -teile vom Abriss bedroht, weil diese (teilweise) im Grünland und daher nicht widmungskonform errichtet wurden. Die „Krone“ hat mehrmals darüber berichtet - siehe Linkbox am Ende. Oberösterreichs Rechnungshof sah sich, von diesem Anlassfall inspiriert, die allgemeine Lage bei möglicherweise widmungswidrigen Bauten im Bundesland an. Er griff auf digital verfügbare Daten zurück; eine Prüfung vor Ort, nahm er nicht vor.
100 „Schwarzbauten“ in 77 Gemeinden?
Im Ergebnis identifizierte der LRH 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden. In diesen Fällen sei auf Basis der digital verfügbaren Daten anzunehmen, dass die Gebäude teilweise im Grünland errichtet wurden. Es sei daher nicht auszuschließen, dass es auch in anderen oö. Gemeinden solche Fälle wie in Enzenkirchen gebe.
Land soll auf Gemeinden einwirken
Was nun? Das Land Oberösterreich müsse aktiv werden, meint der LRH: „Das Land OÖ sollte die im Zuge dieser Prüfung festgestellten Verdachtsfälle IT-unterstützt an die betroffenen Gemeinden übermitteln und im Rahmen seines Aufsichtsrechts diese zur Abgabe einer Stellungnahme bzw. zur Berichterstattung über die gesetzten Maßnahmen auffordern. Sofern die Stellungnahmen bzw. Berichte der Gemeinden nicht plausibel sind, wären die Fälle systematisch im Sinne eines risikoorientierten Ansatzes näher zu prüfen. Dazu wären zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.“
Bestätigung durch Bauherren angedacht
Damit aber nicht genug, meint der LRH: „Um künftig den Bau ins Grünland zu verhindern, sollten geeignete Maßnahmen gesetzt werden. Beispielsweise wäre eine Bestätigung der bzw. des Bauherr:in nach Fertigstellung der Bodenplatte bzw. des Fundaments an die Baubehörde über die Ausführung entsprechend der Bauanzeige bzw. -bewilligung zu übermitteln.“
Staatsanwaltschaft ermittelt auch
Und wie ist die Lage bei den „Abriss-Fällen“ in Enzenkirchen? Auch dazu findet sich einiges in diesem Prüfbericht des Landesrechnungshofes: „Der Bürgermeister der Gemeinde Enzenkirchen erließ bereits in mehreren Fällen baupolizeiliche Beseitigungsaufträge und Benützungsuntersagungen, da bauliche Anlagen konsenslos, weil (teilweise) im Grünland errichtet wurden. Das Oö. LVwG wies bereits mehrere Beschwerden mit Verweis auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung als unbegründet ab. Gegen zwei Entscheidungen sind Verfahren beim VwGH anhängig.“ In diesen Fällen ist es wegen Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung noch nicht zu Abrissen gekommen. Überdies ermittelt, wie auch der LRH erwähnt, die Staatsanwaltschaft in der Gemeinde in mehreren Fällen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, da bauliche Anlagen entgegen den Bestimmungen des Flächenwidmungsplans errichtet wurden.
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