Kritik von roter FSG

Innenministerium zahlt Polizeischülern Klimaticket

Politik
11.05.2023 17:02

Das Innenministerium will in Zukunft Polizeischülern ein Klimaticket erstatten. Dies sei Teil eines Maßnahmenpakets, um das Recruiting anzukurbeln, hieß es aus dem Ministerium. Die Gewerkschaft FSG übte Kritik. „Unserem Antrag wurde jetzt zumindest teilweise entsprochen“, so FSG-Chef Hermann Greylinger. Besser wäre es jedoch gewesen, die Maßnahme auf alle Polizisten auszuweiten, so der Tenor der roten Personalvertreter.

Konkret erhalten österreichweit alle Polizeischülerinnen- und -schüler während der zweijährigen Grundausbildung das Klimaticket vom Ministerium bezahlt. Das gelte auch für Verwaltungspraktikantinnen- und -praktikanten sowie Lehrlinge. „Die Regelung wird im Sommer 2023 in Kraft treten“, so Sprecher Markus Haindl.

Auch Änderungen bei Führerschein geplant
Darüber hinaus sollen zukünftige Exekutivbedienstete die Kosten des Führerscheins während der Ausbildung ersetzt bekommen. „Voraussetzung ist der positive Abschluss der Grundausbildung“, so Haindl. Dann werden die Kosten laut Angaben des Ministeriums bis zu einem Maximalbetrag von 1400 Euro ersetzt. Der Führerschein müsse dann bis zum sechsten Ausbildungsmonat nachgewiesen werden. Bisher war der Führerschein eine Voraussetzung vor der Aufnahme in den Polizeidienst.

(Bild: Christof Birbaumer)

Belohung für Anwerbung
Geplant ist auch ein Belohnungssystem für die erfolgreiche Anwerbung. „Polizistinnen und Polizisten, aber auch BMI-Bedienstete erhalten eine Belohnung von 500 bis 1000 Euro, wenn sie erfolgreich einen Polizeischüler/Polizeischülerin anwerben. Die Auszahlung erfolgt erst nach bestandener Dienstprüfung“, hieß es aus dem Ministerium. „Eine ähnliche Regelung auch bei der Anwerbung von IT-Personal oder Verwaltungspersonal“, so der Sprecher.

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Polizistinnen und Polizisten, aber auch BMI-Bedienstete erhalten eine Belohnung von 500 bis 1000 Euro, wenn sie erfolgreich einen Polizeischüler/Polizeischülerin anwerben.

Innenministerium

Gleichzeitig soll das Aufnahmeverfahren adaptiert werden. Ein negatives Auswahlverfahren könne nun rascher als bisher nachgeholt werden. In Zukunft solle zudem noch ein stärkerer Fokus auf Social Skills wie Kommunikation und Konfliktlösung gelegt werden. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte, dass durch „die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens“ den aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen werde.

Innenministerium woll Polizeiberuf attraktivieren
Erst vor kurzem wurde bekannt, dass das Innenministerium beim Recruiting und der Attraktivierung des Berufs nachschärfen wolle. Das Ressort bestätigte Ende April, dass ein Maßnahmenpaket geplant sei. „Die Neuerungen umfassen einerseits Maßnahmen zur Ansprache von Bewerbern und Bewerberinnen, die Attraktivierung der Candidate Experience und Attraktivierung des Berufes sowie Investitionen in die Mitarbeiterbindung“, sagte ein Sprecher damals.

(Bild: Birbaumer Christof)

So sei unter anderem eine Herabsetzung der Aufnahmekriterien beim Sportteil des Auswahlverfahrens oder eine Wiederholungsmöglichkeit bei negativem Prüfungsergebnis während der Polizeischule denkbar. „Die Punkte befinden sich derzeit noch in Planung und Überprüfung im Hinblick auf Art, Zeit und Form der Umsetzbarkeit“, so der Sprecher. Eine Umsetzung sei in diesem Jahr geplant.

FSG ortet „Alibi-Aktion“
Greylinger sah darin eine „Alibi-Aktion“. „Man muss an größeren Schrauben drehen“, sagte er. Er fordert eine grundlegende Änderung des Gehalt- und Pensionssystems. „Das sind die wirklichen Schrauben, an denen gedreht werden muss“, so der Personalvertreter. „Bei Eintritt ab dem 26. Lebensjahr ist das Erreichen der Funktionszulage, Funktionsstufe 4, nicht mehr möglich, ganz abgesehen davon, dass die Gehälter für Späteinsteiger mehr als unattraktiv sind“, heißt es von der FSG. Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft eine Nachsicht des Grundwehrdienstes oder eine Einrichtung von Kinderbetreuungsstellen und weitere Maßnahmen, um das Recruiting anzukurbeln.

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