VW-Abgas-Skandal

OGH spricht Käufer Rückabwicklung des Kaufs zu

Wirtschaft
12.05.2023 11:08

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein wichtiges Urteil im VW-Abgasskandal gefällt. Demnach kann der Käufer eines Volkswagens mit einem Motor, der nur bei milden Temperaturen die Abgasreinigung einschaltet, das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Die nachträglich aufgespielte Software, die das Problem beheben sollte, enthalte wieder so ein „Thermofenster“ und saniere den Schaden für den Käufer nicht, urteilte das Höchstgericht (10 Ob 2/23a). „Diese Entscheidung ist der ,Löser‘ für sämtliche Verfahren, die wegen des ursprünglichen Skandalmotors (EA189) geführt werden. Die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt“, sagt der Anwalt Michael Poduschka, der in diesem Fall den klagenden Autokäufer vertritt, zu dem Urteil. Auch die Auswirkungen auf alle anderen vom Abgasskandal betroffenen Automarken seien enorm.

VW hingegen kritisiert, dass der OGH seiner Entscheidung falsche Tatsachen über das Thermofenster in der neuen Software zugrunde gelegt habe. Sonst hätte das Höchstgericht anerkennen müssen, dass der ursprüngliche Mangel mit dem Software-Update behoben wurde, meint der deutsche Autobauer.

Der Oberste Gerichtshof in Wien (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Der Oberste Gerichtshof in Wien

In Anlehnung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hält der OGH fest, dass die Abschaltung der Abgasreinigung außerhalb eines definierten Temperaturbereichs (Thermofenster) für den Käufer einen Schaden darstellt, da die weitere Nutzung des Fahrzeugs damit ungewiss wird.

Der OGH hat in dem soeben zugestellten Urteil auch festgestellt, dass VW nachweisen müsste, im Zusammenhang mit der Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung nicht einmal fahrlässig gehandelt zu haben. Da die Abgasnormen eine Schutznorm darstellen, gelte hier eine Beweislastumkehr. „Die Fahrzeughersteller müssen beweisen, dass sie nichts davon gewusst haben, dass die Thermofenster gegen geltendes Recht verstoßen - das wird keinem gelingen“, erwartet Poduschka.

VW gab Trickserei bei Abgasreinigung zu
Hintergrund des aktuellen Urteils ist der 2015 bekanntgewordene VW-Abgasskandal. Das Unternehmen hat zugegeben, dass zumindest bei einem weit verbreiteten Motorentyp (EA189) die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand umfassend funktioniert hat, im Realbetrieb aber häufig abgeschaltet wurde, vor allem bei Kälte und Hitze. Seither laufen zahllose Prozesse für Schadenersatz, nicht nur in Österreich. VW hatte versucht, mit einem Software-Update den Motor zu sanieren. Da aber auch die neue Software ein Thermofenster enthält, sei damit der Schaden nicht saniert worden, stellte nun der OGH fest.

VW hält dem entgegen, dass das Erstgericht, dessen Urteil der OGH nun im Wesentlichen bestätigt, das Thermofenster zu eng angenommen habe. In Wahrheit sei das Thermofenster weiter, die Abgasreinigung funktioniere also auch bei höheren und tieferen Temperaturen als im Urteil angenommen. VW geht daher davon aus, dass der Mangel bei der Abgasreinigung durch die neue Software doch saniert wurde.

Der OGH habe seine Entscheidung auf Basis falscher Tatsachen getroffen, meint VW. Diese hätten aber in diesem Verfahren nicht mehr korrigiert werden können. Daher habe das Urteil auch nur Auswirkungen auf „eine zweistellige Anzahl an Verfahren“ mit vergleichbaren „unzutreffenden und nicht mehr korrigierbaren Tatsachenfeststellungen“ in der ersten Instanz, so VW.  Das Unternehmen glaubt, dass das aktuelle OGH-Urteil keine Auswirkungen auf die übrigen Verfahren - fast 1500 - hat.

Anwalt Poduschka sieht das anders. Aus seiner Sicht müsste VW für jedes Fahrzeug nun nachweisen, wo genau das Thermofenster liegt, was umständlich und teuer wäre.  Der OGH hat in diesem Urteil auch ausdrücklich festgestellt, dass der Fahrzeughersteller auch ohne direktes Vertragsverhältnis mit dem Käufer schadensersatzpflichtig ist, also auch, wenn der Kauf über einen Händler abgewickelt wurde.

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