Im Jänner 2021 wurden in Graz zwei Heeresbeamte verurteilt, weil sie unter anderem die Polizei nicht rechtzeitig vor der bevorstehenden Schändung der Moschee im Mai 2016 informiert hätten und einen Täter widerrechtlich observiert hätten. Teile des Prozesses mussten nun aber neu verhandelt werden, wie der Oberste Gerichtshof anordnete. Am Freitag wurden nun die Strafen für die beiden Männer deutlich nach unten gesetzt.
Bereits sieben Jahre ist die Geschichte her, die für großes Aufsehen sorgte: Mit einem Schweinskopf und Schweineblut wurde die Grazer Moschee geschändet. Zwei Mitarbeiter des Heeres-Abwehramtes wussten davon, denn sie hatten einen Informanten bei der „Partei des Volkes“, die für den Anschlag verantwortlich war, eingeschleust. Was sie laut der damaligen Anklage allerdings nicht gemacht haben sollen ist, den Verfassungsschutz zu informieren.
Was ihnen noch zur Last gelegt wurde: Dass sie den Täter widerrechtlich observierten. Bei der Verhandlung im Jänner 2021 wiesen die Angeklagten alle Vorwürfe vehement zurück. Doch der Schöffensenat glaubte ihnen nicht und verurteilte sie zu Geldstrafen in der Höhe von 16.200 bzw. 25.000 Euro.
Strafen deutlich herabgesetzt
Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil daraufhin teilweise auf, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zog die Anklage zum Teil auch zurück. Geblieben ist allerdings die rechtskräftige Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs. Somit musste Richter Andreas Lenz mit den Schöffen am Freitag die Strafhöhe neu beurteilen. Diese fällt nun für beide deutlich geringer aus: Der Erstangeklagte muss nun 9000 Euro Geldstrafe, der Zweitangeklagte 13.000 Euro berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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