„Es war ein stressiger Tag“ - mit diesen Worten soll der Schichtleiter eines Speditionsbetriebes mit Niederlassung im Bezirk Wels-Land gerechtfertigt haben, warum er einem Lagerarbeiter mit der Hand ins Gesicht schlug. Der Mann erlitt dabei Prellungen an Kiefer und Kopf - und wurde am übernächsten Tag entlassen.
Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich berichtet über den aufsehenerregenden Fall. Er soll sich so zugetragen haben: Der Schichtleiter erteilte als Vorgesetzter einem Lagerarbeiter einen neuen Arbeitsauftrag. Dieser entgegnete, dass er diesen in der vorgegebenen Zeit nicht mehr schaffen würde. Daraufhin entbrannte ein Streit, bei dem der Vorgesetzte dem Arbeiter mit der Hand ins Gesicht schlug. Verletzt machte sich dieser auf den Weg ins Krankenhaus.
Am übernächsten Tag wurde er entlassen
Wegen Prellungen in Kiefer und Kopf war der Beschäftigte umgehend in Krankenstand. Am übernächsten Tag wurde er entlassen: „Aufgrund des Vorfalls beenden wir das Dienstverhältnis fristlos“, so das knappe Schreiben. Der Angreifer wurde im Gegenzug nicht entlassen. Völlig verständnislos wandte sich der zuerst geohrfeigte und dann entlassene Mann an die AK.
Weihnachtsgeld und Kündigungsentschädigung
Eine AK-Rechtsexpertin setzte ein Interventionsschreiben auf, nachdem der Mann glaubhaft geschildert hatte, selbst kein Verhalten gesetzt zu haben, das eine Entlassung gerechtfertigt hätte. Im Schreiben forderte die AK den Betrieb auf, offene Ansprüche nach der unberechtigten Entlassung nachzuzahlen. Im Fall des Arbeiters waren dies das aliquote Weihnachtsgeld und eine Kündigungsentschädigung.
Die Firma stellte hingegen den Sachverhalt anders dar und gab an, dass der Mann Pflichtverletzungen begangen habe. So habe er etwa unbefugt die Arbeitsstelle verlassen und ein Werkzeug von sich weggeworfen.
Schichtleiter gestand letztendlich die Tat
Allerdings machte der Angegriffene auch eine Anzeige bei der Polizei. In den darauffolgenden Ermittlungen gestand der Schichtleiter, den Mann geschubst und geschlagen zu haben. Dabei versuchte er sich zu rechtfertigen: „Es war ein stressiger Tag und ich bin etwas lauter geworden.“ Auch Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen sollen bestätigt haben, dass sich der Lagerarbeiter nicht schuldhaft verhalten hatte, so die Arbeiterkammer.
Sämtliche Beschuldigungen, mit der die Firma die Kündigung rechtfertigen wollte, erwiesen sich laut Arbeiterkammer als haltlos. Nach einer außergerichtlichen Einigung musste der Betrieb die offenen Zahlungen nach der Entlassung - fast 6000 Euro - zahlen.
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