Zu viel ausbezahlt?

Willis Sonderverträge für Landesbehörde rätselhaft

Tirol
16.05.2023 11:00

Den mittlerweile fünften Stadtrechtsbruch glaubt Gerecht-Gemeinderat Gerald Depaoli nun dem Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) nachgewiesen zu haben. Konsequenzen? Bis dato Fehlanzeige. Ein Schreiben der Aufsichtsbehörde birgt neuen Zündstoff.

Im Februar ersuchte Depaoli, gleichzeitig Obmann des Kontrollausschusses, die Aufsichtsbehörde um Prüfung der Sonderverträge, die Willi im Hinterzimmer mit seiner Ex-Personalchefin abgeschlossen hat. „Ich fordere den Bürgermeister zum Rücktritt auf“, sagt Depaoli nach Vorliegen der Antwort der Landesbehörde: „Willi hat nur aufgrund subjektiver Kriterien und weil er persönliche Sympathien hegte der Frau eine Mega-Gage gewährt. Willi soll zu viel bezahltes Geld aus eigener Tasche zurückzahlen.“

Überstundenpauschale nicht angemessen
In dem fünfseitigen Schreiben heißt es klipp und klar, dass die Gewährung einer Überstundenpauschale „nicht in Betracht kommt“, da durch „die Leiterzulage neben der besonderen Verantwortung sämtliche Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht abgegolten“ seien. Denselben Effekt habe die Gewährung einer Verwendungszulage.

Doppelgleisigkeiten bei Zulagen
Weiters stößt sich die Behörde an den unterschiedlichen Bezeichnungen: „Diese Doppelgleisigkeit von mehreren namensgleichen Zulagen ist für die Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbar.“ Zudem genüge Willis als „Vereinbarung“ titulierter Vertrag formalrechtlichen Anforderungen nicht.

Willi: Praxis vor meiner Zeit eingeführt
„Die Aufsichtsbehörde bestätigt meine Vorgehensweise“, sagt hingegen BM Willi auf Anfrage. Es sei „durchaus üblich und angemessen, einen Vertragsbediensteten in Führungsfunktion mittels Sondervertrag nach Beamtenschema zu entlohnen sowie die Führungsverantwortung durch eine Zulage abzugelten“. Die Gewährung einer Überstundenpauschale neben Leistungs- bzw. Leiterzulage sei im Magistrat „langjährige Praxis und wurde vor meiner Zeit eingeführt“, so Willi und kündigt die Prüfung von Verträgen an.

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