Mit Patientenklagen bis unter die Zähne sieht sich derzeit ein von der zuständigen Kammer nicht anerkannter Zahnarzt aus Vorarlberg konfrontiert. Nun kam es zum Prozess in Feldkirch.
Seit nunmehr sieben Jahren hat die Vorarlberger Zahnärztekammer einen ihrer Meinung nach „falschen Zahnarzt“ im Visier. Damals erfuhr die Kammer von einer Firma im Bezirk Bregenz, deren Schild den Anschein erweckte, es handle sich um eine Zahnarztpraxis.
Tatsächlich war jedoch keine der dort angeführten Personen als Zahnarzt bei der Kammer eingetragen. Es kam folglich zur Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft, ein Verwaltungsstrafverfahren wurde eingeleitet. Trotzdem agierte einer der Mitarbeiter weiterhin als Zahnarzt - mit zum Teil fatalen Folgen für die vertrauensvollen Patienten.
Mehrere Beschwerden bei Kammer
Nachdem sich schließlich mehrere Opfer bei der Beschwerdestelle der Zahnärztekammer Vorarlberg gemeldet hatten, wurde von dieser ein Gutachter mit einer Untersuchung beauftragt. „Der Sachverständige erkannte einen unmittelbaren Zusammenhang der Beschwerden mit der vermeintlichen zahnärztlichen Behandlung, worauf eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingebracht wurde. Es bestand der Verdacht der Körperverletzung, des Betrugs und der Kurpfuscherei“, so Susanne Dilp, Pressesprecherin der Zahnärztekammer. Gefordert werden unter anderem Schmerzensgeld, Sanierungskosten und Rückzahlung der Honorarnoten.
Nach der Behandlung folgte ein Martyrium
In der montägigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch schildert eine 52-jährige Patientin ihr zweieinhalb Jahre andauerndes Martyrium. „Im Dezember 2018 wurden mir alle Zähne zur Anbringung von Veneers (Anm.: Keramikschalen) abgeschliffen. Rund zehn Stunden hat die Behandlung gedauert. Am Abend musste ich erbrechen, weil ich Blut geschluckt hatte.“
Rund zehn Stunden hat die Behandlung gedauert. Am Abend musste ich erbrechen, weil ich Blut geschluckt hatte.
Eine Patientin
Anfang Jänner hätten dann die Schmerzen begonnen und sprechen habe sie auch kaum noch können. Als sie sich schließlich an einen anderen und nachweislich kompetenten Zahnarzt wandte, habe dieser gleich den Kopf geschüttelt.
In der gestrigen Verhandlung legte übrigens auch der Angeklagte Urkunden, Studienabschlüsse und Professuren aus Indien, Cypern und Südafrika vor, die ihn als Zahnarzt ausweisen sollen. Fortsetzung folgt.
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