Der Akku seines Elektrorollers brannte, beschädigte die Wohnung von Feda Ahmadi schwer. Er darf jetzt auf finanzielle Hilfe hoffen. Doch es gibt ein deutliches „Aber“. . .
Das Zuhause von Feda Hussein Ahmadi ist auch drei Tage nach dem Unglück unbewohnbar. Immer noch riecht es stark nach Rauch, die Wände sind voller Brandflecken. Wie berichtet, ging am frühen Montagmorgen in der Wohnung des 37-Jährigen ein Elektroroller in Flammen auf. Ahmadi hatte den Akku des Gefährts erst kurz zuvor zum Aufladen an die Steckdose gesteckt – nur wenige Meter von seinem Bett entfernt. „Ich hätte tot sein können“, ist er geschockt.
Experten raten dazu, E-Roller nie in den eigenen vier Wänden aufzuladen. Hat Ahmadi damit kein Anrecht darauf, dass er seinen Schaden ersetzt bekommt? „Nein“, heißt es dazu seitens der Fachgruppe der Salzburger Versicherungsmakler. Denn: Explosions- und Brandschäden sind in der Feuerversicherung im Rahmen der Haushalts- und Eigenheimversicherung gedeckt. Zu klären sei jedoch, ob im Fall von Feda Hussein Ahmadi ein „groß fahrlässiges Verhalten“ vorliege. Dies könnte ein Ausschlussgrund für eine Auszahlung seitens der Versicherung darstellen.
Gut möglich, dass Ahmadi seinen defekten Roller ersetzt bekommt. „Das will ich aber gar nicht. Ich bin immer noch entsetzt, was mir passiert ist“, sagt er.
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