„Slowenien kann das nicht mehr länger hinnehmen“, hieß es vor Kurzem aus der Hauptstadt Ljubljana zu den immer wieder verlängerten österreichischen Grenzkontrollen. Es wurden bereits Gegenmaßnahmen angedroht. Nun hat sich auch Brüssel des Streits angenommen und ein „förmliches Konsultationsverfahren“ mit allen betroffenen EU-Staaten eingeleitet. Man sei auch zu rechtlichen Schritten bereit, heißt es.
Im Schengen-Raum, dem 27 europäische Länder angehören, gibt es eigentlich keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. Im Zuge der Fluchtbewegung 2015 hatten mehrere Länder - darunter Österreich - vorübergehende Kontrollen eingeführt, die alle sechs Monate verlängert werden müssen. Österreich pocht aufgrund des anhaltenden „Migrationsdrucks“ auf die Beibehaltung der Kontrollen an der slowenischen Grenze.
„Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen muss eine Ausnahme, streng befristet und ein letztes Mittel bleiben“, heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission. Sie fordert die „schrittweise Abschaffung“ der Kontrollen und ihre Ersetzung durch „alternative Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit“. Was für „rechtliche Mittel“ der EU-Behörde zur Verfügung stehen, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Österreich hat Bedrohung nicht nachgewiesen
Es gibt allerdings bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Grenzkontrollen. Dieser hatte im April 2022 geurteilt, dass ein EU-Land im Schengen-Raum Grenzkontrollen im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für maximal sechs Monate einführen darf. Danach brauche es den Nachweis einer neuen ernsthaften Bedrohung. Österreich scheine dies seit 2017 nicht nachgewiesen zu haben, heißt es in dem Urteil.
Im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen rief die Kommission die EU-Staaten auf, den Schengenraum um Bulgarien und Rumänien zu erweitern. Österreich und die Niederlande hatten bekanntlich eine Aufnahme dieser beiden Länder im vergangenen Jahr blockiert.
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