Auf den Tag genau vor vier Jahren ist das Ibiza-Video veröffentlicht worden. Die NEOS nehmen dies zum Anlass, um die neuen Regelungen im Korruptionsstrafrecht zu bemängeln. Der Regierungsentwurf weise nach wie vor zahlreiche Lücken auf. „Ibiza ist immer noch möglich“, meint der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak. Kritik kam auch von gewichtigen Experten und Institutionen.
Zwar begrüßt man bei den NEOS, dass sich die türkis-grüne Bundesregierung vier Jahre nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos auf die Überarbeitung des Gesetzes geeinigt habe, doch stecke der Teufel im Detail. Korruption sei in Österreich künftig bloß eine „Frage des Timings“, meint Scherak: „Ein korrupter Politiker muss seine Korruption nur richtig timen, dann passiert nichts.“
Gesetz zahnlos?
Damit spielt Scherak darauf an, dass Abmachungen vor einem Neuwahlbeschluss ohne Konsequenzen bleiben würden. Ebenso, wenn es nach einer Wahl zu keiner für die Durchsetzung der Versprechungen notwendigen Amtsträgerschaft - wenn ein Politiker etwa nicht Minister wird. „So wird es nicht gelingen, die grassierende Korruption in Österreich im Keim zu ersticken“, erklärte Scherak.
Zwar soll es strafbar werden, Geld für ein politisches Amt anzunehmen oder zu versprechen. Ausdrücklich erlaubt bleibe es aber, einer Person eine Ausgleichszahlung zu zahlen, damit diese auf eine Kandidatur verzichtet. „Auch das ist Postenkorruption“, so Scherak: „Im Zusammenhang mit politischen Mandaten sollte aber überhaupt kein Geld fließen.“
„Ibiza bleibt Handlungsanleitung“
ÖVP und Grüne hätten die Chance für einen großen Wurf vertan, so der Befund. Dabei hätte Ibiza ein „Weckruf“ sein müssen, argumentierte Scherak. Stattdessen bleibe das Video aber auch für die Zukunft eine Handlungsanleitung, wie man den Rechtsstaat ignoriert und Korruption Tür und Tor öffnet. Die zuständige Justizministerin Alma Zadic (Grüne) müsse die Kritik ernst nehmen und die immer noch vorhandenen Lücken im Gesetzesentwurf stopfen.
Mit ihrer Kritik am Entwurf, dessen Begutachtungsfrist Anfang März auslief, sind die Pinken nicht allein. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Generalprokuratur sowie die Oberlandesgerichte in Wien und Graz halten diverse Bestimmungen für zu vage. Die WKStA bemängelte darüber hinaus, dass es nicht nur dann strafbar sein soll, wenn es zu einer Mandatszuteilung kommt, sondern dass auch der Versuch bestraft werden sollte.
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