Seit 1. April gilt in die Tirol das neue Gesetz zum Abschuss von Wölfen. Die Landesregierung hat nun die erste Abschussverordnung für einen Wolf in Osttirol erlassen. Diese gilt für acht Wochen in 39 Jagdgebieten.
„Wir sind handlungsfähig“, erklärte LHStv Josef Geisler. Grund dafür ist ein am vergangenen Donnerstag gerissenes Schaf auf einer Heimweide im Asslinger Ortsteil Mittewald. Dort dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Wolf ein geschütztes Schaf gerissen haben. „Laut Definition handelt es sich somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann. Das haben wir auf Basis der neuen Rechtslage selbstverständlich umgehend getan“, erklärt Geisler.
Dass sich in diesem Gebiet ein Wolf aufhält, ist durch DNA-Befunde von einem Riss am 30. April im Nachbarort Anras bestätigt. Die Maßnahmenverordnung tritt am 18. Mai in Kraft. Danach darf acht Wochen lang in 39 Jagdgebieten im Umkreis von zehn Kilometern ein Wolf erlegt werden. Die Jagdausübungsberechtigten wurden bereits verständigt.
Sobald wir es mit einem Schad- oder Risikotier nach den landesgesetzlichen Vorgaben zu tun haben, schreiten wir zur Tat.
LHStv Josef Geisler
Bild: Birbaumer Christof
Weitere Risse bereits im April
Seit Ende April hat es in Osttirol bereits mehrere Nutztierrisse mit Verdacht auf große Beutegreifer gegeben. Wolf und Goldschakal dürften sich derzeit in Osttirol aufhalten. Allerdings waren bislang die Voraussetzungen für eine Abschussverordnung der Tiroler Landesregierung nicht erfüllt. Anhand von Wildtierrissen wurden in Osttirol im heurigen Jahr bereits zwei verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. Einer davon war der Wolf mit der Bezeichnung 165MATK, der im vergangenen Jahr bereits für zahlreiche Risse verantwortlich war.
Die Politik hat gehandelt, jetzt ist die Jägerschaft am Zug.
LK-Präsident Josef Hechenberger
Der damalige Abschussbescheid für dieses Tier konnte aufgrund von Einsprüchen von Naturschutzorganisationen jedoch nicht vollstreckt werden. „Wir haben die Lage im ganzen Land genau unter Beobachtung. Sobald wir es mit einem Schad- oder Risikotier nach den landesgesetzlichen Vorgaben zu tun haben, schreiten wir zur Tat“, versichert Geisler. Ziel bleibe aber jedenfalls die Senkung des Schutzstatus der Wolfs in der FFH-Richtlinie.
Landwirtschaftskammer pocht auf schnellen Abschuss
Für Tirols LHStv. Georg Dornauer (SPÖ) habe der Schutz der Bevölkerung und der hiesigen Almwirtschaft oberstes Gebot. Er betont zudem: „Der Wolf gehört in die Wildnis, aber von alleine wird er dorthin leider nicht zurückkehren.“ Auch Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger zeigt sich mit der Maßnahme zufrieden: „Die Politik hat gehandelt, jetzt ist die Jägerschaft am Zug. Um das Problem in den Griff zu bekommen, muss allerdings bei den Probennahmen und Auswertungen, den Verordnungen und letztendlich bei den Abschüssen schnell gehandelt werden.
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