Ein heute 17-jähriger Teenager postete am Vorabend der Halloween-Randale in Linz ein Video in sozialen Netzwerken. Es soll zur Straßenschlacht mit der Polizei aufgerufen haben. Heute stand der Urheber wegen „schwerer gemeinschaftlicher Gewalt als Bestimmungstäter“ vor Gericht. Urteil: sechs Monate bedingt.
In der Prozess-Serie um die Halloween-Krawalle in Linz ist am Mittwoch der „Aufwiegler“ vom Landesgericht Linz rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Probezeit verurteilt worden. Der damals 16-jährige Nordmazedonier hat ein Video gepostet, das die flashmobartigen Ausschreitungen befeuerte. Darin werden Parallelen zum Spielfilm „Athena“, der Straßenschlachten und Polizeigewalt in der französischen Vorstadt zum Inhalt hat, gezogen.
Geständnis und Einsicht
Die Anklage lautete auf „schwere gemeinschaftliche Gewalt als Bestimmungstäter“, dafür hätte der Jugendliche bis zu eineinhalb Jahre Haft kassieren können. Doch sein Geständnis, sowie seine inzwischen erlangte Einsicht, etwas Falsches getan zu haben, führte zu einem milden Urteil. So scheine es „gerade noch nicht im Leumundszeugnis“ auf, merkte der Richter an. Als Auflagen erhielt er einerseits einen Bewährungshelfer für die Dauer der Probezeit. Andererseits muss er eine Unterweisung zum Thema verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien erhalten. Sein Smartphone, „die Tatwaffe“, wurde konfisziert.
Videourheber fuhr mit Zug heim
Der Tischlerlehrling hatte im Prozess versichert, er habe mit dem Video im Internet nur „berühmt werden“ wollen. Am 30. Oktober 2022 lud er es hoch und verknüpfte es mit einem Foto vom Linzer Taubenmarkt. Er selber war bei den Ausschreitungen von mehreren Hundert überwiegend Jugendlichen am Abend darauf in der Linzer Innenstadt aber nicht dabei. Er war zu Halloween zwar in Linz, fuhr mit dem letzten Zug aber nach Hause zu seinen Eltern.
Er habe keine Randale anzetteln wollen, hätte jedoch „schon ein bisschen damit gerechnet“, gab er zu.
Virtuell große Töne
Die Rolle des Angeklagten sah die Staatsanwältin schon als Aufwiegler, wenn man einen „erschreckend gewalttätigen Film“ hochlädt. Er sei sich klar gewesen, dass es zu „Verletzungen von Polizisten und Beschädigungen der kritischen Infrastruktur kommen kann“. Nach den Ausschreitungen habe er sich dann auch im Internet noch mit dem gebrüstet, was er angezettelt habe. „Für das, was man in der virtuellen Welt macht, muss man sich in der realen Welt auch verantworten“, hielt sie ihm vor.
Der Verteidiger sprach von einer gewissen „Sorglosigkeit“ des Teenagers. Sein Mandant sei „absolut unbescholten“, ein ordentlicher Jugendlicher, unterstrich er. „Man muss ihm nicht alles verbauen“, hatte er sich im Eröffnungsplädoyer gegen eine harte, generalpräventive Haftstrafe ausgesprochen. Denn bei dem Teenager habe ein Umdenken eingesetzt und er habe sich von damaligen Freunden getrennt.
„Einfach blöde Idee“
Der inzwischen 17-Jährige meinte auf Nachfrage des Richters, ob er „im Hintergrund die Fäden“ gezogen oder „nur so eine Idee“ gehabt habe: „Es war einfach eine blöde Idee.“ Bei der Hausdurchsuchung am 17. Dezember 2022 sei ihm dies bewusst geworden. Die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe für eine Schulung zum adäquaten Medienumgang würde er annehmen, sagte er zu. Denn er wisse, dass wegen seines Postings „Menschen zum Taubenmarkt gegangen sind“. Immerhin wurde es bis zu 20.000-mal angeklickt und erhielt 500 Likes und Kommentare.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.